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Girokonto kündigen
Die Angebote im Bereich der Girokonten sind immer attraktiver und aus diesem Grund kann es sich schon mal lohnen, den Anbieter zu wechseln. Führen Sie einen kostenlosen Girokontovergleich durch und Sie werden in nur wenigen Minuten wissen, ob Ihr derzeitiges Girokonto die besten Konditionen bietet oder nicht.

Haben Sie sich entschieden, Ihr Girokonto zu einer anderen Bank bzw. einem anderen Anbieter umzuziehen, dann muss selbstverständlich Ihr altes Konto gelöscht werden. Die Kündigung des bestehenden Girokontos kann weitgehend formlos bei dem jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden.
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Sollten Sie sich entscheiden Ihr altes Girokonto zu kündigen, dann können Sie dies tun, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Die Kündigung sollte aber auf jedem Fall schriftlich eingereicht werden und man sollte selbstverständlich auch eine Bestätigung erhalten. Wenn ein Girokonto gelöscht bzw. aufgelöst wird, dann müssen in der Regel auch die zum Konto gehörigen EC-, Master-, und Kreditkarten eingereicht werden. Diese sollten zuvor auf jeden Fall entwertet werden. Eine Kreditkarte ist entwertet, wenn sie durchlocht ist, wenn der Magnetsreifen unbrauchbar ist oder wenn ganz einfach eine Ecke der Karte abgeschnitten wurde.

Wie bereits erwähnt, ist eine Kündigung des Girokontos für den Kunden jederzeit und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Hierfür dürfen die Kreditinstitute auch keine Gebühren erheben. Ein Girokonto kann allerdings nicht nur durch den Kontoinhaber sondern unter Umständen auch durch das jeweilige Kreditinstitut gekündigt werden. Ein Girokonto kann durch das Kreditinstitut nur wegen Unzumutbarkeit gekündigt werden und dabei muss, im Fall einer ordentlichen Kündigung, eine Kündigungsfrist von 6 Wochen eingehalten werden. Unzumutbar wird die Fortführung einer Kontoverbindung zwischen Kontoinhaber und Bank bzw. Kreditinstitut vor allem in folgenden Fällen:
  • der Kontoinhaber missbraucht die Leistungen des Kreditinstituts, (gesetzwidrige Transaktionen, Betrug, Geldwäsche usw.)

  • der Kontoinhaber hat falsche Angaben gemacht, die das Vertragsverhältnis wesentlich beeinflussen

  • der Kontoinhaber belästigt oder gefährdet Mitarbeiter oder andere Kunden

  • das Konto wird ein Jahr lang umsatzlos geführt,

  • das Kreditinstitut erhält die vereinbarten Entgelte für die Kontoführung bzw. Kontonutzung nicht,

  • der Kontoinhaber hält die vertraglichen Vereinbarungen nicht ein,
Möchten Sie jedoch Ihr bestehendes Konto selbst auflösen, da Sie einen besseren Anbieter oder ein besseres Angebot gefunden haben, dann müssen Sie dabei auf einiges achten um keine Schwierigkeiten zu begegnen. Worauf Sie bei der Kündigung eines Girokontos achten müssen, das haben wir für Sie im folgendem kurz zusammengefasst.

Bevor Sie das bestehende Girokonto kündigen, sollten Sie es genau überprüfen, ob noch eventuelle Buchungen über dieses Konto laufen. Sollten bei einem gekündigten Girokonto Buchungen eingehen, dann werden diese zurückgebucht und dem Zahlungsleistenden gutgeschrieben. Im Fall einer Abbuchung von einem aufgelösten Girokonto läuft die Lastschrift ins Leere. In diesem Fall können Ihnen zusätzlich unnötige Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden. Es ist also wesentlich besser, das alte Girokonto noch so lange nicht zu kündigen, bis Kontobewegungen vorhanden sind. Sie sollten also beide Konten, sprich altes und neues Girokonto eine Zeit lang parallel laufen lassen, um dem entgegenzuwirken.

Ein Kontowechsel benötigt, wie Sie auch sehen konnten, eine gewisse Zeit und kann nicht von einem Tag zu anderem erledigt werden. Diese Zeit sollten Sie sich schon nehmen, da ein Kontowechsel viele Vorteile mit sich bringen kann wie beispielsweise mehr Leistungen für weniger Geld oder sogar kostenlos.

Die Banken und Kreditinstitute dürfen grundsätzlich für die Auflösung von Girokonten keine Gebühren verlangen. Die Löschung bzw. Auflösung eines Girokontos ist also völlig kostenlos. Sie sollten aber dennoch das Preisverzeichnis Ihrer Bank beachten, da hier alle Kosten und Gebühren aufgeführt sein müssen. Sollten Sie Ihre Bank bei der Kündigung des Girokontos damit beauftragen, das Restguthaben auf das neue Girokonto zu überweisen, so kann das jeweilige Kreditinstitut eine Gebühr für die Überweisung berechnen. Solche Kleinigkeiten sollte man immer beachten, um somit sinnlose Kosten vermeiden zu können. Die Girokonto-Kündigung ist also völlig kostenlos, aber im Zusammenhang mit einer Kündigung können, wenn Sie nicht genau aufpassen, einige Kosten bzw. Gebühren anfallen. Diese Kosten und Gebühren können, falls Sie sich ein wenig informieren, leicht vermieden werden.

Sollten Sie sich für ein Auflösen Ihres bestehenden Girokontos entscheiden, dann werden Sie auf jeden Fall ein neues Konto benötigen, da in der Welt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ohne ein Girokonto so gut wie nichts funktioniert. Hierbei ist es wichtig, das neue Girokonto schon vor der Kündigung des alten Girokontos zu beantragen. Ein passendes Girokonto mit attraktiven Leistungen sowie niedrigen oder gar keinen Kosten können Sie jederzeit ganz einfach und bequem auch über das Internet finden und beantragen. Zu diesem Zweck empfehlen wir einen unverbindlichen sowie kostenlosen Girokontovergleich. Informieren Sie sich über die Vorteile der Online Antragstellung und lassen Sie sich noch heute ein persönliches Angebot erstellen.

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