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Realkredit mit Grundschuld und Hypothek
1. Was ist eigentlich ein Regel-Insolvenzverfahren?
Vor Einleitung eines Regel-Insolvenzverfahrens muss kein Einigungsversuch oder Schuldenbereinigungsplan-Verfahren durchgeführt werden, wie es beim Verbraucherinsolvenzverfahren üblich ist. Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens können Sie demnach unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einreichen.

Nach Antragstellung wird eventuell ein vorläufiger Insolvenz-Verwalter Ihre Zahlungsunfähigkeit bestätigen oder das Verfahren wird sofort eröffnet. Mit Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens wird gleichzeitig ein Insolvenz-Verwalter eingesetzt, der die Verfügungsgewalt über Ihr Einkommen und Vermögen hat.

Alles andere läuft genau wie bei einem Verbraucher-Insolvenzverfahren. Im Sonderfall kann ein so genannter Insolvenzplan zum Erhalt des Unternehmens vorgeschlagen werden.
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2. Wie bzw. wann und wo kann man ein Regelinsolvenzverfahren beantragen?
Ein Regel-Insolvenzverfahren können Sie selbst oder einer der Gläubiger beim jeweils zuständigen Amtsgericht beantragen. Dabei sollten Sie nicht vergessen, einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung und gegebenenfalls einen Antrag auf Stundung der Verfahrens-Kosten zu beantragen. Sie sollten neben den weiteren Unterlagen auch einen Haushaltsplan und eine Forderungs- und Gläubiger-Liste erstellen.

Falls der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens von einem Ihrer Gläubiger gestellt wird, muss innerhalb zwei Wochen auch Ihr Antrag auf Restschuld-Befreiung gestellt werden.
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3. Wie lange dauert eigentlich ein Regel Insolvenzverfahren?
Da die Wohlverhalts-Periode und die Restschuld-Befreiung im Fall des Regel-Insolvenzverfahrens nach den gleichen Regeln erfolgen wie beim Verbraucher-Insolvenzverfahren, muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens für die Dauer von 6 Jahren abführen.

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4. Wo kann ich weitere Informationen finden? - Folgende Broschüren sind empfehlenswert
Ratgeber für Betroffene: Ein Wegweiser zum Thema Schulden
Herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin (Sie können diese Broschüre hier unter der Rubrik "Ratgeber" herunterladen).

Restschuldbefreiung –eine neue Chance für redliche Schuldner
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung – Chance in und nach der Selbständigkeit

Herausgegeben von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung in Berlin (LAG SIB e.V. - s. unter der Rubrik "Materialien")

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