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Häufig gestellte Fragen - Insolvenzverfahren
1. Was ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch? Als ich Eröffnungsantrag des Insolvenz-Verfahrens stellen wollte, erfuhr ich, dass erst Voriges durchgeführt werden muss.
Außergerichtliche Einigungsversuche stellen den ersten Schritt des Insolvenz-Verfahrens dar. Dieser Schritt ist beim Verbraucher-Insolvenzverfahrens zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen des Einigungsversuches wird mit Hilfe eines Anwaltes bzw. Schuldnerberatungsstelle eine Einigung mit den Gläubigern beabsichtigt.

Gläubiger erhalten einen Zahlungs-Plan zugesendet. Falls einer der Gläubiger den vorgeschlagenen Zahlungs-Plan ablehnt und die Möglichkeit einer Nachverhandlung nicht besteht, ist der Einigungsversuch gescheitert.

Ein Misserfolg des Einigungsversuches wird Ihnen durch die Beratungsstelle bzw. den Anwalt bescheinigt. Den Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens können Sie erst mit dieser Bescheinigung gerichtlich einreichen.

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2. An welche Behörde muss ich mich wenden um ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen und welche Dokumente werden benötigt?
Alle Antragsformulare, die Sie zur Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens benötigen, vergibt Ihr zuständiges Amtsgericht. Der Antrag sollte samt Anhängen mit einer ausreichenden Anzahl an Kopien für alle Gläubiger abgegeben werden.

Dem Eröffnungsgesuch für das Insolvenz-Verfahren wird ein Schuldenbereinigungs-Plan beigefügt. Dieser Schuldenbereinigungs-Plan beinhaltet die Höhe und Verteilung der Monatsraten, je nach Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Schuldners und Forderungen des Gläubigers.

Dabei sollten Sie nicht vergessen, die Restschuld-Befreiung bzw. eine Stundung der Verfahrens-Kosten zu beantragen.

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3. Infolge der Einreichung des Ansuchens auf Insolvenzverfahrenseröffnung, wurde ich gerichtlich über den Beginn eines Verfahrens für den Schuldenbereinigungsplan informiert. Welche Bedeutung hat dies und welche Funtionsweise steht dahinter?

Ein Schuldenbereinigungs-Plan wird nicht immer durchgeführt, sondern lediglich dann, wenn nach Ansicht des Richters der offerierte Zahlungsplan wahrscheinlich auf Akzeptanz bei dem Gläubiger stoßen wird. Wenn über 50 % der Gläubiger zustimmen und somit die Forderungssummen-Mehrheit haben, hat der Richter die Möglichkeit das Einverständnis der negierenden Gläubiger dieses Schuldenbereinigungs-Plans unter gewissen Konditionen zu substituieren.

Somit wird der Schuldenbereinigungs-Plan mittels richterlichem Erlass festgelegt. Wenn bis zu dieser Stelle alles nach Plan läuft, kann der Schuldner die Erfüllung des Schuldenbereinigungs-Planes beginnen. Wenn aber mindestens 50 Prozent der Gläubiger ablehnen, gilt der Schuldenbereinigungs-Plan als abgewiesen. Danach kann das Insolvenz-Verfahren eröffnet werden.

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4. Mein Insolvenz-Verfahren hat begonnen. Das bedeutet?
Gleichzeitig mit dem Beginn des Insolvenz-Verfahrens wird durch den Richter ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die Habe des Debitors verwaltet. Zusätzlich muss das pfändbare Einkommen des Schuldners für 6 Jahre zugunsten der Treuhänder abgeführt werden. (Die Verkürzung einer Laufzeit mit einem Jahr besteht für Schuldner, deren Zahlungsunfähigkeit vor dem 1.1.1997 begann.) Die Rate derer das Einkommen entledigt wird ergibt sich aus der Pfändungstabelle.

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5. In welchem Fall gibt es für mich keine Restschuldbefreiung?
Kreditoren können eine Schuldenbefreiungsunterlassung fordern, sollte durch eine Insolvenzstraftat ein rechtskräftiges Urteil in den vergangenen 3 Jahren gegen Sie erwirkt worden sein, sollten Sie vor Antragstellung bezüglich Ihrer finanziellen Lage unwahre Angaben gemacht haben, um weiteren Kredit oder Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten zu können, sowie Rückzahlungen an selbige zu umgehen, im Vorjahr der Antragseinreichung anwesende Mittel verschwendet wurden und dadurch ein Zahlungsengpass an Gläubiger eintrat, im Laufe des Verfahrens Falschangaben in Verzeichnissen für Vermögen, Einkommen, Gläubiger sowie Forderungen auftauchen, Pflichten der Auskunftsgabe sowie Mitwirkung nicht befolgt wurden.

Bevor Ihr Insolvenzverfahren beginnt, sollten Sie die für einen Ausschluß in Frage kommenden Ursachen überprüfen.
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6. Was bedeutet die Wohlverhalts-Periode?
Die Wohlverhalts-Periode beginnt nach dem Abschluss der Insolvenzverfahrens. In diesem Zeitraum müssen folgende Pflichten vom Schuldner erfüllt werden:
  • Alle Einkünfte müssen offen gelegt werden
  • Der pfändbare Einkommensteil muss in treuhänderische Verwaltung abgeführt werden
  • Zahlungen erhält lediglich der Treuhänder, ohne einen Gläubiger zu bevorzugen
  • Jeder Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel muss sowohl dem Gericht als auch dem Treuhänder mitgeteilt werden
  • Im Fall von Arbeitslosigkeit muss der Schuldner jede zumutbare Arbeit akzeptieren
  • Vermögenswerte einem Erbe entstammen, müssen zu 50 % dem Treuhänder abgeführt werden
Wird einer der vorgenannten Pflichten von dem Schuldner verletzt, kann durch Antrag eines Gläubigers, die Restschuld-Befreiung verweigert werden. Außerdem kann die Restschuld-Befreiung verweigert werden, wenn in diesem Zeitraum eine Insolvenz-Straftat begangen wird.

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