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Aktuelles über Basel II
1. EU beschließt Basel II.
2. Kleine Unternehmen kennen ihr Rating häufig nicht.
3. Basel II - Die neue Eigenkapitalvereinbarung.
4. Der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht.
5. Bedeutung der Bonität des Kreditnehmers.
1. EU beschließt Basel II
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU hat am 11. Oktober 2005 die Richtlinien zur Umsetzung von Basel II in der EU gebilligt. Damit ist der Weg für eine fristgerechte Umsetzung in den Mitgliedstaaten der EU frei. Basel II muss damit, wie geplant, ab dem 1. Januar 2007 von sämtlichen Kreditinstituten in der EU angewendet werden.

Gegenüber den Richtlinienentwürfen der EU-Kommission vom April 2004 haben sich durch Änderungsanträge des Europäischen Parlaments weitere Verbesserungen bei der Behandlung von Krediten an mittelständische Unternehmen ergeben.

Insbesondere müssen im internen Ratingansatz bei der Bemessung der 1 Mio. EUR-Obergrenze für Kredite an Unternehmen, die wie Privatkundenkredite behandelt werden können, Hypothekarkredite nicht mehr berücksichtigt werden.

Dem Ratsbeschluss waren umfangreiche und schwierige Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament vorausgegangen. Strittig war insbesondere die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei künftigen Änderungen der Richtlinienanhänge.

Hier haben sich die beiden EU-Gesetzgebungsorgane darauf geeinigt, dem Europäischen Parlament bis spätestens 1. April 2008 ein "Rückholrecht" einzuräumen, nach dem sämtliche Änderungen vom Parlament gebilligt werden müssen.

Andernfalls sollen Richtlinienänderungen nur im normalen Gesetzgebungsverfahren möglich sein.
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2. Kleine Unternehmen kennen ihr Rating nicht.
Die KfW-Bankengruppe hat in Zusammenarbeit mit 25 Wirtschaftsverbänden eine Befragung zum Thema Unternehmensfinanzierung durchgeführt. Hierbei zeigte sich, dass in Bezug auf das bankinterne Rating immer noch große Informationsdefizite bestehen.

Den meisten Unternehmen (65%) ist die hohe Bedeutung, die dem bankinternen Rating für die Unternehmensfinanzierung zukomme, klar. Jedoch würden mehr als die Hälfte (52%) der Unternehmen ihre Ratingnote nicht kennen.

Insbesondere kleine Unternehmen wiesen hier Informationsdefizite auf. Die Wissenslücke ist nach Angaben der KfW in den allermeisten Fällen selbstverschuldet. 86% der Unternehmen, welche ihre Ratingnote nicht kennen, hätten sich auch nicht bei ihrer Bank danach erkundigt.

Von den Unternehmen, die ihre Ratingeinstufung kennen, hätten über 38% ihr Rating im letzten Jahr verbessert. Nur bei 10% sei eine Verschlechterung zu verzeichnen gewesen.

Eine Ratingverbesserung sei insbesondere in solchen Branchen zu verzeichnen gewesen, die von der Belebung der Exportnachfrage profitiert haben. Aber auch Unternehmen aus anderen Branchen, seien in der Lage gewesen, Fortschritte zu machen.

Dies weist nach Angaben der KfW darauf hin, dass informierte Unternehmen auch bei schlechter Konjunkturlage Maßnahmen in Angriff nehmen können die sich positiv auf das Rating auswirken.
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3. Basel II - Die neue Eigenkapitalvereinbarung
In Presseveröffentlichungen und Gesprächen wird unter dem Stichwort "Basel II" zur Zeit intensiv über die Auswirkungen dieser neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken auf die Unternehmensfinanzierung diskutiert. Zwar geht es bei Basel II zunächst um Regelungen für die Kreditinstitute, doch sind unmittelbar auch deren Kunden von den Veränderungen betroffen.

Somit tauchen vor allem bei den mittelständischen Unternehmen viele Fragen auf, die die Sorgen der Kreditnehmer in Bezug auf die neue Eigenkapitalvereinbarung erkennen lassen.

Oft handelt es sich dabei um Ängste vor Kreditverteuerung und Kreditverknappung, im Extremfall sogar Kreditstreichung. Auch wenn es im Einzelfall durchaus zur Verschlechterung von Kreditkonditionen kommen kann, sind diese Befürchtungen meist unbegründet.


Der beste Weg, Vorurteile und Unsicherheiten abzubauen, ist sich ausreichend zu informieren. Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, interessierten Unternehmen alle relevanten Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass sie sich einen realistischen Eindruck über die kommenden Veränderungen verschaffen können.
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4. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
Zuständig für die Empfehlungen zur Änderung der internationalen Eigenkapitalregelung von Banken ist der Baseler Ausschuss für die Bankenaufsicht.

Dieser tagt bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich in Basel und setzt sich als internationales Gremium aus Vertretern der verschiedenen Bankenaufsichtsbehörden sowie der Zentralbanken zusammen.

Eine Übernahme der Baseler Empfehlungen in nationales Recht ist ab 2007 vorgesehen. Handlungsbedarf für die Erarbeitung neuer Regelungen für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten entstand auf der einen Seite wegen Risiken aus neuartigen Finanzprodukten, denen sich international tätige Banken gegenüber sahen.

Auf der anderen Seite sollte aber auch den erheblichen Verbesserungen des Risikomanagements der Banken offensichtlich Rechnung getragen werden.

So sieht Basel II als Verbesserung der Regelungen aus Basel I eine stärkere Einbeziehung des Risikomanagements bei der Unterlegung der vergebenen Kredite mit Eigenkapital vor.

Zukünftig sollen Kredite mit weniger Eigenkapital unterlegt werden und diese eher an Unternehmen mit guter Bonität, als an Unternehmen mit schlechter Bonität vergegeben werden. Die Kapitalanforderungen an Banken sollen sich nach der neuen Eigenkapitalvereinbarung stärker als bisher am tatsächlichen Kreditrisiko orientieren. 
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5. Bedeutung der Bonität des Kreditnehmers
Mit der stärkeren Betonung des tatsächlichen Kreditrisikos bei der Ermittlung der geforderten Eigenkapitalunterlegung erhält die Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers einen zentralen Stellenwert.


Um eine risikogerechte Einordnung des Kredits in das Kreditportfolio der Kreditinstitute zu gewährleisten, werden sich die kreditnehmenden Unternehmen in Zukunft einem Basel II Konformen-Rating unterziehen müssen, bei dem der Grad des Kreditrisikos festgestellt wird.
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