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Insolvenz-Verfahren
1. Was bedeutet Insolvenzverfahren?
Das Wort "Insolvent" steht in diesem Fall für Zahlungsunfähig. Überschuldete Menschen können sich durch ein Insolvenzverfahren Ihrer Schulden entledigen. Jeder, dem die Zahlungsunfähigkeit droht bzw. schon zahlungsunfähig ist, hat die Möglichtkeit ein Gesuch zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzureichen.

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2. Welche Arten des Insolvenz-Verfahrens bieten sich an bzw. treffen auf mich zu?
Man unterscheidet zwischen Verbraucher- und Regel-Insolvenzverfahren.

Falls Sie mal selbständig waren oder sogar selbständig sind und mindestens zwanzig Gläubiger haben, so müssen Sie ein Regel-Insolvenzverfahren beantragen. In ein Regel-Insolvenzverfahren gehören auch Personen die selbständig waren und von Belastungen durch ehemalige Aufträge betroffen sind.

Ein Verbraucher-Insolvenzverfahren müssen Sie nur beantragen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen für Ihre Situation nicht zutreffen.

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3. Gibt es Schulden von denen für mich keine Befreiung bestehen kann?
Geldstrafen, Bußgelder und durch unerlaubte Handlungen enstandene Forderungen, werden durch ein Insolvenzverfahren nicht gelöscht.

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4. Wie hoch sind die Kosten für ein Insolvenz-Verfahren?
Wenn die Geldmittel und Einkünfte des Antragsstellers nicht ausreichen, die Ausgaben durch das Verfahren zu decken, so ist es möglich, einen Kostenaufschub zu beantragen.

Falls während des Verfahrens pfändbare Mittel erzielt werden, dienen diese der Kostenerstattung des Verfahrens. Wenn am Ende der Prozeduren nicht alle Kosten gedeckt werden, besteht eine vier jährige Zurückforderungsfrist. Für gültig nimmt man hierbei sowohl die Einkommensbeschränkungen als auch die geldlichen Hilfen als Beistand zu den Prozesskosten.

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5. Mein Ehemann ist zusammen mit mir Schuldenträger. Besteht die Möglichkeit ein gemeinsames Insolvenzverfahren anzufordern?
Nein.

Insolvenzverfahren werden von jedem Schuldner in persona angefordert. Dafür wird das Amtsgericht mit jeweils separatem Antrag zur Einleitung der Insolvenz Prozeduren aufgefordert.

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6. Wie zeitaufwendig ist das Insolvenzverfahren?
Die Gesamtdauert eines solchen Verfahrens beträgt sechs Jahre, wenn man die Befreiung von einer Restschuld hinzurechnet. Eine vor 01.01.1997 beginnende Zahlungsunfähigkeit, legt die Laufzeit mit einem Jahr fest.

Hinzuzufügen wäre hierbei jedoch, dass es vor dem Verfahren als solches noch zwei Schritte gibt, bzw. geben kann:

a) Die Einigung ohne gerichtliche Einwirkung
b) Das Verfahren für einen Schuldenbereinigungsplan.

Kummuliert betragen diese beiden Verfahren auch ein Jahr.

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