- Sie wollen eine Hinterbliebenenabsicherung und eine langfristige Kapitalanlage mit regelmäßig zu zahlenden Beiträgen koppeln.
- Sie wollen Zinsgewinne steuerfrei ausgezahlt bekommen – Versicherungsbeiträge sollten steuerlich absetzbar sein.
- Sie benötigen eine kalkulierbare, sichere und private Altersvorsorge, die zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt wird.
Wenn die vorher genannten Beweggründe mit Ihren Ansprüchen übereinstimmen, dann ist eine Kapitallebensversicherung für Sie die richtige Option.
Die Kapitallebensversicherung bietet Ihnen folgendes:
- Beim Todesfall des Versicherungsnehmer
Die vereinbarte Versicherungssumme wird in diesem Falle an die im Vertrag bestimmte Person ausgezahlt. Wenn niemand vertraglich bestimmt ist, so werden die Erben bezugsberechtigt.
- Der Versicherungsnehmer erlebt den Vertragsablauf
In diesem Falle erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme und die angesammelten Überschussanteile.
Der Versicherer erbringt keine oder geringere Leistungen wenn:
- der Versicherungsnehmer, vor drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord begeht.
- der Tod des Versicherungsnehmers mit kriegerischen Ereignissen im Zusammenhang steht.
- der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß bzw. unvollständig beantwortet hat und diese mit seinem Tod in Zusammenhang stehen.
Beim Abschluss sollten folgende Punkte besonders beachtet werden:
- sinnvolle Versicherungssumme und Laufzeit.
- um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- man sollte eine Dynamik vereinbaren, um bei laufenden Verträgen Verluste ausgleichen zu können.
- die bezugsberechtigte Person sollte bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Das Bezugsrecht kann, wenn nicht ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde, jederzeit geändert werden.