Ab dem 01.01.2005 wurde die Haftungsregelung bei Missbrauch verändert. Im Fall eines Missbrauchs, der mit der neuen Technologie der EMV nicht hätte geschehen können, haftet die Person, die die EMV nicht unterstützt hat.
Von dieser Haftungsumkehr sind erstens die Issuer (Kartenherausgeber) und die Akquirer (Gesellschaften) betroffen, die einen Akzeptanzvertrag mit den Händlern abschliessen. Zurückgegebene Zahlungen aufgrund mangelnder Kreditwürdigkeit sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht betroffen.
- Hier haben Sie einen Beispiel:
An einem Terminal, das Kreditkartenzahlungen nur über Magnetstreifen durchführen kann, wird mit einer EMV Kreditkarte bezahlt. Wenn es in diesem Fall zu einem Missbrauch (gestohlene oder gefälschte Kreditkarte) kommt, haftet der Akquirer.
Dieses Haftungsrisiko kann nur durch eine abgestimmte vertragliche Regelung (wie z.B. eine gute Allgemeine Gescheftsbedingungen-Anpassung) mit dem Händler durchgereicht werden. Jedoch sind weiterhin Kreditkartenzahlungen vom Magnetstreifen möglich.
Von der Haftungsumkehr waren zum 01.01.2005 ausschließlich Händler betroffen, deren Kreditkartenakzeptanzstellenvertrag schon für EMV Kreditkarten statt Chipzahlung ausgerichtet waren.
Mit einer kurzen Überprüfung des Vertrages wussten alle bescheidt. In der Regel war vor dem 01.01.2005 weder in den Verträgen noch in den AGB etwas über die EMV erwähnt. Wenn davon nichts erwähnt wird, haften sie auch nicht.
Wenn in Ihrem Vertrag die EMV vorgesehen ist, betrifft Sie diese Haftungsumkehr erst wenn ein Kunde mit einer EMV Kreditkarte bezahlt, Sie jedoch über kein EMV Terminal verfügen. Im Falle der Zahlungen mit Kreditkarten ohne Chip wird das Risiko vom Kartenherausgeber getragen.
Wenn Sie keine EMV Terminals besitzen, ist es nicht zwingend notwendig Ihren Terminal auszutauschen, da die meisten Terminals EMV ausrüstbar sind.
Ob Ihr Terminal EMV fähig ist oder nicht erfahren Sie von Ihrem Vertriebsbeauftragten. Eventuell erhalten Sie von ihm auch einen attraktiven Tauschangebot.
Mit einem neuen Akzeptanzvertrag müssen Sie nicht sofort den Netzbetreiber oder das Terminal wechseln, da die Vermittlung von Akzeptanzverträgen und Netzservice voneinander getrennt gesehen werden. |