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Restschuldversicherung
Unvorhersehbare und unverschuldete Ereignisse, wie zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, können zu einer völlig neuen Finanzlage führen.

Die Rückzahlung eines laufenden Kredites kann dann zusätzliche finanzielle Probleme bereiten. Für diese Fälle ist der Abschluss einer Restkreditversicherung die richtige Vorsorge. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich dabei von Bank zu Bank.

  • Wer oder was wird versichert?

Eine Restkredit-Versicherung tritt ein, wenn ein Kredit wegen Krankheit, Unfall, Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nicht zurückgezahlt werden kann. Das bedeutet finanzielle Sicherheit bei
  • Anschaffungs-Darlehen / Konsumenten-Kredite ohne Sicherheiten
  • Privatkunden-Krediten mit Sicherheiten
  • Baufinanzierungen als Teilabsicherung
  • Gewerblichen (kurz- und mittelfristige) Darlehen
  • Fest-Darlehen
  • Welche Arten der Restschuldversicherunggibt es?

Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Arten der Restschuld-Versicherung. Folgende Versicherungs-Optionen sind dabei denkbar:
  • Komplett-Absicherung
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Unfall (unfallbedingte Invalidität)
  • Todesfall
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Mit dieser Art der Restschuld-Versicherung ist der Kreditnehmer am besten gegen die allt äglichen Risiken des Lebens abgesichert. So ist der Versicherungsnehmer nicht nur gegen Tod, Unfall und Arbeitsunfähigkeit sondern auch gegen Arbeitslosigkeit abgesichert. Die versicherte Person braucht sich somit keine Sorgen mehr über die Rückzahlung seines Darlehens zu machen.
  • Standardabsicherung

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Unfall (unfallbedingte Invalidität)
  • Todesfall
Neben der Absicherung gegen den Todesfall bietet die Standard-Absicherung auch einen umfassenden Schutz gegen Unfall und Arbeitsunf ähigkeit. Diese Absicherung gewährleistet die Rückzahlung des Darlehens nach Ausfall der Lohnzahlung und befreit damit den Kredit-Nehmer von seinen Rückzahlungs-Verpflichtungen.
  • Mindestabsicherung

  • Todesfall
Bei dieser Variante der Restskreditversicherung ist nur der Tod des Kreditnehmers abgesichert. Im Leistungsfall wird der Restkredit durch die Versicherungsleistung getilgt. Somit m üssen die Angehörigen des Kredit-Nehmers keine Ratenzahlungen leisten. Dabei kostet eine „Komplett-Absicherung“ natürlich deutlich mehr als eine „Mindestabsicherung“.

  • Welche Leistungen bietet die Restkreditversicherung?
  • Arbeitsunfähigkeit

    Für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit zahlt, nach dem Ablauf einer Karenzzeit von 6 Wochen die Restkreditversicherung für Sie die monatlichen Kreditraten weiter.

  • Todesfall

    Im Todesfall des Versicherten werden 110 % der aktuellen Versicherungs-Summe gezahlt.

  • Arbeitslosigkeit

    Die Restkreditversicherung zahlt für den Zeitraum der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bis zu 18 Monate Ihre monatlichen Kreditraten weiter. Der Versicherungsschutz tritt allerdings erst nach dem Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten nach Vertrags-Abschluss und einer Karenzzeit von 3 Monaten. Im Fall einer neuen Arbeitslosigkeit sind Leistungen wieder bis zu 18 Monaten möglich.
  • Welche Besonderheiten gibt es?
  • Die Restkredit-Versicherung wird durch die Bank bei Kreditvergabe abgeschlossen und stimmt mit den Kredit-Eckdaten überein.
  • Sie zahlen für die gesamte Kreditlaufzeit einen einmaligen Beitrag. Dies wird durch den aufgenommenen Kredit mitfinanziert.
  • Die Versicherungs-Summe folgt dem Kredit-Verlauf mit dem Vorteil sehr günstiger Beiträge.
  • Es wird nur eine sog. Ausschlussklausel vereinbart, eine Gesundheitsprüfung ist daher nicht nötig.
  • Nach Vertragsunterzeichnung beginnt sofort auch der Versicherungsschutz.
  • Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit können Sie individuell entsprechend der Kredit-Laufzeit für bis zu zehn Jahre vereinbaren.

Mögliche Schadenfälle
  • Todesfall, der nach einem schwerem Verkehrsunfall eintritt
  • Arbeitsunfähigkeit wegen eines komplizierten Fussknöchelbruchs
  • Arbeitsunfähigkeit wegen einer starken Bronchitis
  • Arbeitslosigkeit durch Entlassung nach einer Umstrukturierung

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