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Rating und Bonität bei Unternehmen
1. Rating und Bonität
2. Ratingansätze
3. Messung von Kreditrisiken zur Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung
4. Standardansatz
5. IRB-Ansätze
6. Die Ermittlung der Eigenkapital-Unterlegung nach dem IRB-Ansatz
7. Grundschema aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen für Banken
8. Sonderfall kleine und mittlere Unternehmen
1. Rating und Bonität
Rating ist grundsätzlich nichts Neues. Es gerät aber gerade jetzt durch Basel II im Blickwinkel der Unternehmen. Banken benutzen schon seit Jahren unterschiedliche Ratingverfahren um die Bonität der Kreditnehmer zu beurteilen und Kreditentscheidungen zu treffen.

Dabei werden außer den Branchen-Entwicklungen auch bisherige sowie zukünftige Entwicklungen des zu bewertenden Unternehmens genau analysiert.

Ziel der Bonitätsbeurteilung ist dabei die Einordnung der kreditsuchenden Unternehmen in sogenannte Ratingklassen. Die Ratingklassen spiegeln die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers bzw. Kredites wieder, welche die Bank auf Basis der unternehmensindividuellen Bonität annehmen muss.


Ein Rating eignet nicht nur sehr gut zur Bestimmung der Risikoklassen sondern auch zur Beurteilung der Stark- und Schwachstellen eines Unternehmens. Die neuen Veränderungen, die durch Basel II eintreten werden, stellen eine eindeutige Chance für Unternehmen dar. Sie können Schwachstellen rechtzeitig erkennen und Stärken ausbauen, um eine festere Position im Markt zu erreichen.

Um eine objektive und genaue Analyse der Schwächen und Stärken eines Unternehmens gewährleisten zu können, werden durch Basel II einige bestimmte Beurteilungsbereiche festgelegt.
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2. Ratingansätze
Die Kreditkosten für ein Kreditinstitut beeinhalten Refinanzierung, Kreditbearbeitung, Risikoprämie, und erforderliche Eigenkapital-Unterlegungen. Die Kredithöhe und die Kreditkosten beeinflussen massgeblich die Kreditkonditionen.


Bisher, also vor Basel II, erfolgte die Eigenkapitalunterlegung in Höhe von 8 % des Kreditbetrages. Das bedeutet, dass eine Bank aufgrund der Eigenkapital-Anforderungen maximal das 12,5 fache seines Eigenkapitals als Darlehen bzw. Kredite vergeben kann.

Aufgrund dieser pauschalen Anforderung war eine risikodifferenzierte Unterlegung mit Eigenkapital nicht vorgesehen und bietete somit auch keine risikoorientierten bzw. Unternehmens-individuellen Kreditkonditionen.

Die neuen Richtlinien von Basel II bestehen u.a. in der Einführung von differenzierteren Risiko- und Bonitätsgewichtungen. Die Ausprägungen von Basel II haben einen unmittelbaren Einfluss auf die Eigenkapital-unterlegung von Krediten.
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3. Messung von Kreditrisiken zur Bestimmung der Eigenkapital - Unterlegung
Für die Bestimmung der Eigenkapitalunterlegung werden in Zukunft verschiedene Methoden angewendet:


Diese Ansätze (im Folgenden einzeln beschrieben) unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Detaillierungsgrad, ihren Umsetzungs-Kosten und ihrer Komplexität.


Die Kreditinstitute müssen selbst entscheiden, welchen Ansatz sie zur Bewertung von Unternehmenskrediten einsetzen möchten. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich teilweise nur auf die wichtigsten Regelungen (ohne Spezialfinanzierungen) für Unternehmenskredite.
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4. Standardansatz
Im Standardansatz wird der bisherigen, risiko-undifferenzierteren Eigenkapital-Unterlegung in Höhe von 8% des Kreditbetrages, zusätzlich ein risikoorientierter Gewichtungssatz zwischen 20 und 150 Prozent zugeordnet. Dies bedeutet, dass die Eigenkapital-Unterlegung von der unternehmensspezifischen Bonität abhängig zwischen 1,6 und 12 Prozent des Kreditbetrages variieren kann.

Als einziges Bewertungs-Kriterium, orientiert sich die Bank für die Ermittlung des Gewichtungs-Faktors an der Bewertung einer externen Ratingagentur.


Falls für ein Unternehmen kein externes Rating vorliegt, so geht grundsätzlich als Bonitätsgewicht die bisherige Höhe von 100 Prozent in die Berechnung ein, was wie bisher zu einer Eigenkapitalunterlegung mit acht Prozent führt.


Ratingklassen: Standard & Poor’s
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5. IRB-Ansätze
Die IRB-Ansätze gehen in ihrer Komplexität deutlich über die des Standardansatzes hinaus. Während sich die Bank beim Standard-Ansatz an den Ratings externer Ratingagenturen orientiert, setzen die IRB-Ansätze ein bankinternes Bewertungs-Verfahren (internes Rating) voraus.
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6. Die Ermittlung der Eigenkapital-Unterlegung nach dem IRB-Ansatz
Für die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung werden unterschiedliche Risiko-Parameter herangezogen: außer dem Ausfallrisiko des zu bewertenden Kreditnehmers bzw. Kredites spielen die Höhe der Forderung, die Verlustquote bei Ausfall und Restlaufzeit des Kredites eine wichtige Rolle.


Im Fall des Basisansatzes (IRB Foundation Approach) wird die Ausfall-Wahrscheinlichkeit vom Kreditinstitut selbst geschätzt. Die weiteren Parameter werden von der Bankenaufsicht vorgegeben.

Im Fall des fortgeschrittenen Ansatzes (IRB Advanced Approach) ermittelt das Kreditinstitut alle Parameter selbst.

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass je detaillierter und komplexer die Ansätze zur Kreditrisiko-Ermittlung aufgebaut sind, desto genauer kann das Kreditrisiko bewertet werden.

Nach derzeitigem Stand ergibt sich als rechnerisches Minimum für die Eigenkapitalunterlegung beim IRB-Ansatz im Gegensatz zum 1,6 % sindern ca. 1 % der Kreditsumme. Eine in Basel II vorgegebene Mindestausfallwahrscheinlichkeit von 0,03 Prozent führt zu einem Risikogewicht von ca. 13 %, wovon 8 % mit Eigenkapital zu unterlegen sind: 0,12 x 0,08 = 0,01.

Die maximale Risikogewichtung beim IRB-Ansatz liegt im Fall eines unbesicherten Kredites bei ca. 245 %. Dies bedeutet für das Kreditinstitut eine Eigenkapital-Unterlegung von ca. 19,60 % des Kreditbetrages. (Risikoaktiva)

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die endgültige Höhe der Eigenkapital-Unterlegung, die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erst kurz vor dem Inkrafttreten von Basel II festliegen wird, geringfügig von den vorgenannten abweichen kann.
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7. Grundschema aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen für Banken

Bei allen Ansätzen besteht die Möglichkeit, das zu unterlegende Eigenkapital durch sogenannte Risikominderungs-Methoden (es können Garantien sowie Sicherheiten des Kreditnehmers angerechnet werden) weiter zu reduzieren.
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8. Sonderfall kleine und mittlere Unternehmen
Für Kredite, die an mittelständische Unternehmen vergeben werden, sind separate Risiko-Gewichte vorgesehen:

Im Standard-Ansatz können Kredite an Unternehmen die unter einer Million Euro bleiben, von den Kreditinstituten wie Kredite an Privat-Kunden, behandelt werden. Für diese gilt ein Bonitäts-Gewicht von 75 %.

Für Kredite bis zu eine Million Euro und Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro sind auch im internen Ratingansatz reduzierte Risiko-Gewichtungen und damit auch niedrigere Eigenkapital-Unterlegungen vorgesehen. Diese Regelungen senken somit die Kredit -Kosten im Fall der KMU, verglichen mit einer Pauschalregelung.

Unabhängig von der Höhe der Eigenkapital-Hinterlegung und der daraus folgenden Kalkulation eines Kredit - Zinses wird aber selbstverständlich jedes Kreditinstitut die einzelne Kredit - Entscheidung weiterhin nach unternehmerischen Gesichtspunkten treffen....
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