Kreditlexikon
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Kreditinstitut
[definition]
Alle Unternehmen, die mit der notwendigen Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, werden Kreditinstitute bezeichnet. Ein Kreditinstitut ist also ein Unternehmen, das Ihnen einen gesetzlichen Kredit geben darf bzw. kann.


Eine Bank ist grundsätzlich ein Unternehmen, das sich mit Geschäften des Zahlungsverkehrs und Kredit-Verkehrs befasst. Eine Bank ist in der Regel in folgenden Bereichen tätig:

  • Kreditvergabe,


  • Verwaltung von Spareinlagen,


  • Handel mit und der Verwahrung von Wertpapieren


  • oder mit allem zusammen.




Die Gesamtheit aller Banken, sowie die gesetzlichen Regelungen dazu, werden in Deutschland als Bankwesen bezeichnet. Die Rechtsgrundlage für Kreditinstitute ist in der Bundesrepublik Deutschland das Kreditwesengesetz. ( kurz auch als KwG bezeichnet ).


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