Für die Kreditwürdigkeit steht als Synonym die Bonität. Die Bonität ist Ausdruck für die Vermögensverhältnisse und Persönlichkeit eines potentiellen Kreditnehmers.
Die Kreditwürdigkeit des Antragstellers wird durch eine Auskunft bei der Schufa bzw. Selbstauskunft und Berechnung der Lebenshaltungskosten festgelegt. Der Antragsteller muss in der Lage sein mit seinem Einkommen die Kreditkosten zu tragen.
Die Ermittlung der Kreditwürdigkeit einer Person (Kreditwürdigkeitsprüfung bzw. Bonitätsprüfung) erfolgt entweder durch den Kredit-Geber selbst (beispielsweise anhand von sog. Score-Karten im Kreditscoring) oder dieser bedient sich der Hilfe Dritter, beispielsweise einer Rating-Agentur.
Aufgrund der Forderungen von Basel II werden inzwischen immer häufiger interne Rating-Systeme in den Kreditinstituten eingesetzt. Diese beurteilen die Bonität eines Kredit-Nehmers anhand statistischer Modelle, abhängig von der Branche und dem Herkunftsland des Kredit-Nehmers.
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit bzw. Bonität wird eigentlich die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen entscheidend. Auch die Zuverlässigkeit des Kredit-Nehmers und seine "Vergangenheit" werden überprüft. Die Einschätzung der persönlichen Kredit-Würdigkeit bzw. Kundenbonität ist sehr stark durch subjektive Bedingungen geprägt.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit bzw. Bonität geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit bzw. Darlehen zurückzuzahlen. Hierzu werden weitere Daten wie beispielsweise Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Kreditwürdigkeitsauswertung hinzugezogen. Zur Bewertung dieser Informationen wird außerdem oftmals auch eine Einnahmen-Ausgaben-Liste zusammengestellt.
Um sich ein Bild über die Kreditwürdigkeit bzw. Bonität zu verschaffen, kann auch eine Auskunft von einer Wirtschaftsauskunftei eingeholt werden. Die wohl bekannteste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland ist dabei die SCHUFA. |