In Deutschland wird das Gesetz über das Kreditwesen als Kreditwesengesetz oder kurz KWG bezeichnet. Bis 1978 wurde dieses Gesetz auch im österreichischen Rechtssystem verwendet.
Die Regelungen des KWG, also Kreditwesengesetz, beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungs-Institute. Das Kreditwesengesetz bzw. KWG dient grundsätzlich folgenden zwei Hauptzwecken:
- Sicherung sowie Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kredit-Wirtschaft
- Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust ihrer Einlagen
Die gültige Verfassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Web-Site der "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht" zu finden. |