Jede natürliche oder juristische Person, die ein Kredit an ein Unternehmen oder eine Person vergibt, wird als Kreditgeber (Gläubiger) bezeichnet. Darauf spezialisiert sind die Banken und Kreditinstitute. Sie überprufen erst die Bonität (Kreditwürdigkeit) des Antragstellers. Als Vergütung für die Kreditvergabe berechnet der Kreditgeber die Zinsen.
Um die Kreditrückzahlung durch den Kreditnehmer abzusichern, verlangen einige Banken und Kreditinstitute oftmals Sicherheiten. Die Sicherheiten müssen im Wert einem wesentlichen Teil oder auch der ganzen Kreditsumme entsprechen. Kredite können aber auch günstig über eine Restkreditversicherung bzw. Restschuldversicherung abgesichert werden. In diesem Fall werden die Beiträge zur Versicherung in den Kreditraten einkalkuliert und der Kreditvertrag wird mit einem Versicherungsvertrag zusammengeschlossen. |