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Zeitstrahl zu Basel II
Im Juli 1988 wurde die Baseler Eigenkapitalvereinbarung veröffentlicht (Basel)
  • Die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung wurde im Jahre 1988 von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht mit dem Zweck verabschiedet, Wettbewerbsverzerrungen zu verringern und gleichzeitig die internationale Finanzsystemstabilität zu erhöhen.
Ende 1992 trat Basel I in Kraft
  • Basel I trat erst im Jahre 1992 in Kraft. Durch diese Regelungen müssen Kredite, die an Unternehmen vergeben werden, von den Kreditinstituten mit Eigenkapital in Höhe von 8 % der Kreditsumme unterlegt werden.
    Wegen den neuen Richtlinien von Basel I führen die Banken verstärkte interne Kreditwürdigkeits-Prüfungen bei den kreditsuchenden Unternehmen durch. Das Prüfungsergebnis entscheidet hauptsächlich über die Genehmigung des Kredits und weniger über dessen Konditionen. Dies kann auch als der Status Quo bei der Kreditvergabe bezeichnet werden.
Im Juni 1999 erscheint das erste Konsultationspapier zur Neugestaltung der Eigenkapital-Vereinbarung (Basel II)

  • Mit Vorlage des ersten Konsultations-Papiers eröffnet der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die Diskussionen um die Neugestaltung der Eigenkapital-Vereinbarung. Mit der Neugestaltung werden hauptsächlich zwei wichtige Ziele verfolgt.

    Die Eigenkapital-Unterlegung soll stärker an den eigentlichen Risiken orientiert sein und das Risikomanagement der Kreditinstitute muss verbessert werden.

Im Januar 2001 erscheint das zweite Konsultationspapier zur Neugestaltung der Eigenkapital-Vereinbarung (Basel II)


  • Von dem zweiten Konsultationspapier werden die Überarbeitungen der Vorschläge aus dem ersten Entwurf dargestellt. Dies enthält Anregungen von Finanzen- und Wirtschaftsexperten sowie Anregungen aus der Bankenpraxis. Zum ersten Mal enthält das Konsultationspapier ausgearbeitete Vorschläge für die bankaufsichtliche Nutzung von internen Ratingverfahren.

Im Jahr 2003 erscheint das dritte Konsultationspapier zur Neugestaltung der Eigenkapital-Vereinbarung (Basel II)


  • Nach mehreren quantitativen Auswirkungs-Studien, mit denen die Auswirkung der neuen Richtlinien auf die Kreditportfolios der Institute getestet wurden, und erneuter Konsultationsphase konnte auch der dritte Entwurf der neuen Eigenkapital-Vereinbarung veröffentlicht werden. Hiermit hat die letzte Konsultationsphase, vor der endgültigen Verabschiedung der Richtlinien begonnen.

Im Jahr 2004 wurde die Neue Eigenkapitalvereinbarung veröffentlicht

  • Nach schwierigen Verhandlungen in der Schlussphase wurde die endgültige Fassung der neuen Eigenkapital-Vereinbarung von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 2004 veröffentlicht. Die neuen Regelungen sollen nun in europäisches sowie nationales Recht umgesetzt werden.

Das Inkrafttreten von Basel II soll im Januar 2007 stattfinden

  • Basel II trat Januar 2007 endgült in Kraft. Basel II konforme Bonitätsbeurteilungen werden ab diesem Zeitpunkt für alle Kredite von allen Kreditinstituten durchgeführt, die den einfachen auf bankinternen Rating basierenden Ansatz zur Ermittlung der Eigenkapital-Unterlegung anwenden.

    Diese werden dann eine direkte Wirkung auf die Eigenkapital-Unterlegung des Kreditinstitutes und auf die Kreditkonditionen haben. Jedoch darf der auf bankinternen Ratings basierende Ansatz erst ab Ende des Jahres 2007 angewendet werden.

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