Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei sich deckende Willenserklärungen (Angebot sowie Annahme) zustandegekommen ist und die zwei Erklärenden rechtskräftig bindet.
Der Kreditvertrag bzw. Darlehensvertrag enthält alle wichtigen Informationen über Ihren Kredit bzw. Darlehen wie zum Beispiel:
- Kredit-Laufzeit,
- Kredit-Höhe,
- Zinssatz,
- Rückzahlungskonditionen
- persönliche Daten des Kreditnehmers usw.
Ein Kredit kann erst nach Unterschreibung des Kreditvertrags bzw. Darlehensvertrags ausgezahlt werden. Ist der Kredit vollständig zurückgezahlt worden, so ist der Kreditvertrag abgelaufen. Gesetzlich wird der Kreditvertrag im Kreditwesengesetz geregelt. Dies wird kurz auch als KWG bezeichnet.
Bevor ein Kreditvertrag unterschrieben wird muss der Kreditnehmer einen Kreditantrag stellen, bzw. seine Unterlagen sowie die Kundenbonität müssen geprüft werden. |