Das Urteil der Verfassungsrichter zur Vorratsdatenspeicherung wird für die IT-Unterenehmen voraussichtlich zusätzliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Unternehmen der Branche verlangen nun von der Bundesregierung, einen Teil der Kosten, die entstehen werden, zu übernehmen.
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts sind die IT-Unternehmen gezwungen die Daten nun noch aufwendiger aufzubereiten, als dies bisher der Fall war. Rechneten die Unternehmen nach dem alten Gesetz noch mit zusätzlichen Kosten von 300 Millionen Euro, so werden, durch das neue Urteil, ein vielfaches an Mehrkosten entstehen. Grund für die massive Kostensteigerung sind nach Ansicht des Verbands für Internetwirtschaft eco aufwendigere Speichervorschriften. Eco-Chef Michael Rotert fordert die Bundesregierung aus diesem Grund auf, sich an den Mehrkosten zu beteiligen und diese sogar komplett zu erstatten, weil er besonders kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sieht. Zudem betont Rotert, dass sich die Mehrkosten auch negativ auf den Breitbandausbau auswirken könnten.
Am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass vorerst keine Telefon- und Internetdaten mehr gespeichert werden dürfen, ohne dass ein konkreter Verdacht besteht und so das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt. Die Richter urteilten, dass das bisherige Gesetz nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bezeichnet das bisherige Gesetz als starken Eingriff mit einer hohen Streubreite, den es so bisher in der Rechtsordnung nicht gegeben hat. Gegen das bisherige Gesetz hatten fast 35.000 Bundesbürger Beschwerde eingelegt.
Die Unternehmen der IT-Branchen müssen nach dem Urteil vom Dienstag, die bisher auf Vorrat gespeicherten Daten umgehend löschen. Nur Daten, die für betriebliche oder geschäftliche Belange von Bedeutung sind, dürfen behalten und weiterhin verwendet werden. Nach dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz sollten alle Daten Internet-, Mail- und Telefonnutzung sowie Handy-Standortbestimmung für sechs Monate gespeichert werden. Verwendung finden sollten die gesammelten Daten bei der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben klare Vorgaben für einen neuen Gesetzesentwurf gemacht. Eine Aufsicht soll in Zukunft die Sicherheit der Daten gewährleisten und die betroffene Person muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Das wichtigste Kriterium, welches das neue Gesetz enthalten muss, um eine Speicherung möglich zu machen, ist, dass die jeweiligen Telekommunikationsunternehmen die Daten einzeln sammeln und der Besitz eines Datenpools, niemals beim Staat liegen darf. |