Die Gesundheitsreform ist im vollem Gang, neue Gesetze und Beschlüsse sollen dafür sorgen, dass der Staat bei der sozialen Sicherheit künftig mehr entlastet wird. In diesem Sinne werden die Arbeitgeberbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingefrohren. Das bedeutet, dass bei zukünftigen Steigerungen der Kosten es die Versicherten sind, die diese Kosten durch erhöhte Beiträge tragen müssen.
Der Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung war von einer dreijährigen Wartezeit geprägt, unter der die Gehälter der Versicherten über der Jahresverdienstgrenze liegen mussten. Um den Wechsel zu erleichtern plant man diese Wartezeit auf ein Jahr zu kürzen. Der Beschluss muss noch seinen Weg durch das Parlament machen, aber schon jetzt gibt es viele gesetzlich Versicherte, die wegen der erleichterten Vorgaben an einen Wechsel denken.
Die Gründe, die hinter der Entscheidung stecken die gesetzliche Versicherung aufzugeben, können variieren, aber der größte Plus den die PKV bieten kann ist die freie Arztwahl und die neuesten Medikamente. Durch den Versicherungsvertrag bindet sich die versichernde Gesellschaft an ein Versprechen gegenüber den Versicherten, das nict mehr gebrochen werden kann. Der Umfang der vertraglich festgehaltenen Leistungen hängt von dem Umfang der monatlichen Beiträge ab.
Ob die PKV besser als die GKV ist, kann man aus dem Preis-Leistungsverhältniss nicht mehr bestimmen. Die Abdeckung der privaten Versicherungen reicht in Folge von höherem Lebensalter und teure medizinische Versorgung alleine nicht mehr aus. Hier müssen die Versicherten auch immer tiefer in die Tasche greifen. Beamte und Selbständige sind von den Änderungen nicht betroffen, da sie nicht unter die Versicherungspflichtigen fallen. Unabhängig von ihrem Gehalt haben diese das Recht eine private Krankenversicherung abzuschliessen.
Hat man den Wechsel gemacht, wird die Wiederaufnahme in die GKV etwas schwieriger. Man kann durch den Ehepartner ein Anspruch auf die Familienversicherung erheben, oder veränderte Umstände geltend machen, wie zum Beispiel Freiberufler die zum Arbeitnehmer wurden. Die Aufnahme in die GKV ist bis dem 55. Lebensjahr möglich.
Diejenigen, die nur zwischen privaten Versicherungsgesellschaften wechseln möchten haben es viel leichter. Im Sinne der Verträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden können sie sogar Teile der schon bezahlten Beiträge mitnehmen. Ist man seit längerer Zeit versichert, kann man innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu einem günstigeren Tarif wechseln, und das ohne eine erneute ärztliche Untersuchung. |