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Neuer Gesetzesentwurf hilft Verbrauchern bei einem Kreditabschluss |
Im Kabinett wurde ein neuer Gesetzesentwurf zum Verbraucherkreditrecht verabschiedet. Kündigungsmöglichkeiten von Krediten sollen somit verbessert und Lockvogelangebote verhindert werden.
Bessere Übersicht und Schutz für Kunden
Mit dem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung mehr Transparenz in die Kreditangebote der Banken bringen. Schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages sollen die Kreditinteressenten über wesentliche Bestandteile in Kenntnis gesetzt und zusätzlich anfallende Kosten müssen stets mit angeben werden.
Somit wird es für die Kunden einfacher verschiedene Angebote der Banken miteinander zu vergleichen.
Oftmals werden Kreditnehmer dazu bewegt eine zusätzliche Restschuldversicherung abzuschließen, die die Rückzahlung des Kredites bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern soll. Ohne diese meist überteuerte Versicherung werden Kredite oftmals gar nicht erst vergeben. Folglich erhöhen sich die Kosten für einen Kredit häufig von 10 Prozent effektiver Jahreszins auf 20 Prozent.
Die Finanzkonzerne müssten also die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins einrechnen, was meist nicht der Fall ist. Doch dem ist nun durch das neue Gesetz ein Ende gesetzt worden. Banken, die die Kosten der Restschuldversicherung nicht im effektiven Jahreszins erhalten, müssen beweisen, dass die Versicherung keine Vorraussetzung für den Abschluss eines Kredites ist.
Kündigung
In der neuen Verbraucher Kreditrichtlinie wurden auch die Kündigungsmöglichkeiten der Kredite verbessert. Verbraucher können jetzt jederzeit ihr Darlehen tilgen. Auch bei zeitlich befristeten Verträgen, dürfen Verbraucher Kredite jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
Das Ende der Lockangebote
Laut Manfred Westphal, dem Leiter des Fachbereiches für Finanzdienstleitungen, ist mit diesem Gesetz „das Ende der Lockvogelangebote von Krediten“ eingeläutet worden. Banken müssen in Zukunft bei Kreditangeboten mit realistischen Zinssätzen werben. Mindestens 67 Prozent der Verträge müssen zu dem beworbenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden.
Immer noch zu wenig Schutz
Auch wenn mit diesem Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung getan wurde, wurde leider versäumt den Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern zu erhöhen. Gemäß der EU- Verbraucherkreditrechtlinie können die Mitgliedstaaten der EU zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler einführen. Leider bedient sich der deutsche Gesetzgeber noch nicht von dieser Möglichkeit. Insgesamt fallen fast 400 000 Personen jährlich auf unseriöse Angebote rein. Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen ist daher dringend notwendig. |