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Die EU- Kommission sagt der Steuerhinterziehung den Kampf an. |
Datum: 14.11.2008
Die EU- Kommission will Steuerschlupflöcher schließen
Brüssel plant die Lücken des EU-Zinsgesetzes zu schließen, indem die aus dem Jahr 2005 stammenden Richtlinien zur Besteuerung von Zinsen überarbeitet werden sollen. Die EU- Zinsrichtlinie regelt die Besteuerung von Zinserträgen im Ausland.
In Zukunft sollen Zinseinkünfte nicht mehr in Treuhandfonds oder Stiftungen vor den Finanzbehörden versteckt werden können. Laut der bestehenden Zinsrichtlinie muss jeder EU-Staat Daten über die Zinseinnahmen von Ausländern an deren jeweiliges Heimatland weitergeben um diese zu besteuern. Derzeit gelten die Bestimmungen für Zahlungen an natürliche Personen, doch die EU-Kommission will künftig auch über Zinszahlungen an Stiftungen informiert werden. Des Weiteren soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Erträge aus Wertpapieren, Lebensversicherungen und Investmentfonds ausdehnt werden.
Da es in einigen Mitgliedsstaaten jedoch ein gut geschütztes Bankgeheimnis gibt, gilt für diese Länder eine Sonderregelung. Dies betrifft vor allem Luxemburg, die Schweiz, Belgien und Österreich. Diese Länder erheben statt einer konkreten Besteuerung der Zinserträge eine Quellensteuer, wovon drei Viertel der Abgaben an den Fiskus des jeweiligen Herkunftslandes überwiesen werden. Die Anonymität der Kunden und das Bankgeheimnis beleiben somit gewährt. In Luxemburg wird derzeit eine Quellensteuer von 20 Prozent erhoben, die aber ab dem 1. Juli 2011 auf 35 Prozent angehoben werden soll. Die Staaten profitieren von dieser Regelung, denn ein Viertel der durch die Quellensteuer erhobenen Beträge behalten sie selbst ein.
Auch für die Kleinstaaten Monaco, San Marino, Liechtenstein und Andorra gilt diese Regelung.
Um die neuen Richtlinien umsetzen zu können, bedarf es allerdings der Stimmen aller EU-Mitgliedsstaaten. Zudem werden die Regelungen nicht vor 2012 realisiert werden können. |