Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten sind sich in einer Frage einig: Winter 2010 werden die Folgen der Wirtschaftskrise sich voll auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Sie rechnen mit einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Trotzdem soll zum Jahreswechsel staatliche Förderung der Kurzarbeit auflaufen. Dann übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr die vollen Lohnnebenkosten von Kurzarbeitern. Aus diesem Grund könnte sich die schwarz-gelbe Regierung dazu durchringen, das Kurzarbeitergeld länger von den Sozialabgaben zu befreien. Derweil kämpfen Arbeitnehmer und Gewerkschaften für eine Verlängerung der alten Reglung.
Derzeit sind etwa eine halbe Million Arbeitnehmer in Kurzarbeit – mit dem Ende der Subventionierung könnte ein Teil von ihnen ihren Job verlieren. Die Bundesvereinigung der Arbeitnehmer fordert, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, bis zu 18 Monate von den Sozialabgaben befreit blieben. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt weist darauf hin, dass ansonsten die Unternehmen 46 Prozent der Arbeitskosten für die Arbeitsfehlzeiten zu tragen hätten. Eine Dauerförderung bis zu 42 Monaten, wie ihn einige Länder wünschten, lehnte er jedoch ab.
Arbeitsmisterin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich bereits für eine Verlängerung der Kurzarbeit ausgesprochen, ohne konkrete Vorschläge unterbreitet zu haben. Auch Peter Weiß, der Vorsitzende der CDU-Arbeitnehmergruppe, sprach sich für eine längere Förderung aus. Er fordert allerdings, die Sozialabgabenentlastung bis Ende Dezember 2011 zu begrenzen, da das Kurzarbeitsmodell die öffentlichen Kassen erheblich belaste. Im vergangenen Jahr kostete die Kurzarbeit der Bundesagentur allein eine Milliarde Euro.
Uneinigkeit herrscht derzeit vor allem in dem Punkt, wie die Förderung auslaufen soll. Derzeit fehlt den Unternehmen, die Kurzarbeit beantragt haben, die Kalkulationsgrundlage, die über das Jahr 2010 hinaus läuft. In der Metall- und Elektroindustrie sind die Unternehmer besonders stark von der Abgabenbefreiung angewiesen. Sie machte in den Tarifverhandlungen den Beschäftigungspakt von der Kurzarbeitsentlastung abhängig. Sollte die Bundesagentur die Kosten für die Kurzarbeit nicht mehr tragen, hat sie bereits angekündigt, neu zu verhandeln. |