Obwohl neue Zwangsrabatte seit dem 1. August gelten sollten, die beinhalten, dass die Pharmahersteller den gesetzlichen Krankenkassen 1,5 Milliarden Euro gewähren müssen, und den Herstellern verboten wurde die Preise der Medikamnte 3 Jahre lang zu erhöhen, wurde in vielen Fällen eine Preiserhöhung mancher Medikamente bemerkt. Das Gesetz besagt wenn ein Preis erhöht wird, dann muss dieser Beitrag den Kassen als Rabatt zurückgezahlt werden. Eine Preiserhöhung ist also aus diesem Blickwinkel völlig zwecklos.
Die Pharmaindustrie hat aber im neuen Gesetz eine Lücke entdeckt, die von Experten “Preisschaukel” genannt wird. Die Passage im Gesetzbuch besagt, dass bei Preisnachlass der Medikamente, bei denen noch keine Ersattungspreise festgelegt wurden, dieser Betrag auf die Zwangsrabatte angerechnet wird. Die Hersteller hatten bis zum 1. August Zeit um diese Preissenkungen durchzuführen.
Diese Regelung hätte auch Sinn gemacht, wäre die Pharmaindustrie nicht auf die Idee gekommen Ihre Preise Mitte Juli um ungefähr 10 Prozent zu erhöhen, nur um sie ab August wieder zu senken und damit einen Gewinn bei den Rabatten zu erzielen. So kostete zum Beispiel das Preparat Omnitrope, welches bei Wachstumsstörungen verschrieben wird, 1240 Euro. Im Juli wurde aber der Preis auf 1377 erhöht. So geschah es auch mit einigen Arzneimittel gegen Krebs, Bandwürmer und Rheuma.
Jetzt wissen die Zuständigen im Gesundheitsministerium, dass im besagten Paragraf auch eine Zeitgrenze hätte stehen müssen, wie zum Beispiel, dass die Preissenkungen nur dann gültig gemacht werden dürfen, wenn die Medikamente billiger werden als vor einem Jahr. Schon Anfang Juli versuchte das Ministerium Schadensbegrenzung zu betreiben, in einem Brief an die Verbände der Pharmaindustrie und dem Spitzenverband der Krankenkassen hat das Ministerium den Fehler bei der Formulierung eingesehen und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser nicht ausgenutzt werden sollte.
Daraufhin reagierte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller selbst mit einem Schreiben an die Mitgliedsunternehmen, in dem er Entwarnung gab. Pharmakonzerne wie Merck, machen kein Geheimnis daraus, dass Ihnen der Fehler gelegen kommt. Das Konzern meint, man habe das Recht alle Möglichkeiten auszunutzen die einem, durch die fehlerhafte Formulierung geboten wird. Das Einfrieren der Preise für 3 Jahre würde die Industrie hart treffen, darum bräuchten sie den Gewinn, den sie jetzt erzielt haben.
Eine verbesserte Variante der Passage ist schon im Gange, ausserdem soll geprüft werden ob durch höhere Abschläge der entstandene Schaden bei den Versicherungen verschwinden könnte. So könnten die Rabatte ab 2011 steigen und der Gewinn, den die Pharmakonzerne erzielt haben, könnte dann wieder in die Krankenkassen fliessen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben aber die Hersteller genung Zeit um in den vielen Gesetzen und Gesetzesänderungen nach weiteren profitablen Lücken zu suchen. |