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Datenschutz für Arbeitnehmer weist Mängel auf
Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung die Arbeitnehmer vor Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz schützen. Mit diesem Vorhaben stößt sie auf Kritik seitens der Arbeitgeber, die große Mängel im Gesetzentwurf beklagen. Dieter Hundt, Arbeitsgeberpräsident meint, dass das besagte Gesetz die Bekämpfung von Korruption und Kriminalität in einem Unternehmen behindern würde. Nach dem neuen Gesetz dürfte ein Arbeiter nur dann überwacht werden, wenn ein konkreter Verdacht gegen ihn bestünde. Die Regierung hat sich für ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer nach den Skandalen bei Lidl, der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn entschieden. Insbesonders im Einzelhandel wird die Transparenz bemängelt.

Der Gesetzesentwurf enthalte zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, meinte noch Hundt, dies führe zu mehr Streitigkeiten und Komplikationen. Ausserdem könne der Datenschutz nicht mehr durch Betriebsregelungen zwischen Firmenleitung und Betriebsrat geregelt werden. Das ist für den Arbeitgeberpräsidenten unverständlich und mehr als übertrieben. Der Gesetzesentwurf sollte noch vor der Abstimmung auf Verständlichkeit und Rechtsklarheit überprüft werden.

Auch Reinhard Gröhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände sagte in einem Interview bei der ZDF, dass der Entwurf ausgebessert werden müsse. Dieses Gesetz sollte nicht dazu dienen die Korruptionsbekämpfung zu erschweren, sondern im Gegenteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich klare Grenzen schaffen die das gegenseitige Vertrauen nicht beeinflußen. Rechtsklarheit sei von seinem Standpunkt aus auch sehr wichtig, so müsste zum Beispiel die Passage, die darüber aufklärt wann ein Arbeitnehmer in das E-mail-Fach eines Mitarbeiters sehen darf, überarbeitet werden.

Gröhner äußerte noch Bedenken darüber, dass künftig geheime Videoüberwachungen auch dann nicht gestattet werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht. In solchen Fällen wird vorgeschrieben gleich einen Staatsanwalt einzuschalten. Hier zeigt sich zum Beispiel, dass die Videoüberwachung nicht nur unkomplizierter sein würde, sondern dass sie auch gleich Beweise für oder gegen den Verdacht liefern könnte.

Die komplette Untersagung von heimlichen Videokameras ist eines der wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs. Die Videoüberwachung ist nur mit dem Wissen der Mitarbeiter möglich und das auch nur in einigen vorgeschriebenen Bereichen des Unternehmens. Ausserdem soll es künftig für Arbeitgeber untersagt werden Daten aus dem Internet über die Bewerber einzuhollen, es sei denn diese Daten wurden auf Plattformen aufgeladen die zur Bewerbung dienen.

Der Entwurf dehnt sich auch auf die Gesundheitsprüfung aus. In diesem Sinne sind Gesundheitsprüfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und erforderlich. Das Ergebnis dieser Untersuchungen bekommt nur der Arbeitnehmer zu sehen. Der Arbeitgeber erfährt nur ob der Arbeiter für die ausgeschriebene Arbeit gesundheitlich geeignet ist oder nicht.

Es sieht ganz danach aus, dass die einzige Möglichkeit um mögliche Straftaten aufzudecken ein anonymes Screening der Daten ist. Ergibt sich aus diesem Screening ein handfester Verdacht können die Daten den zugehörigen Personen zugeteilt werden.
 
 
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