Laut einer Untersuchung des Bankrechtlers Georg Bitter von der Universität Mannheim, sind durch eine neue EU-Richtlinie Zahlungen mit einer Kreditkarte im Internet wesentlich riskanter geworden. Die Einführung der “Sepa-Lastschrift” kommt noch als komplizierender Faktor hinzu.
Die Gefahr kommt aus der Regelung, dass sich Banken bei einer Überweisung zukünftig nur noch an der Kundenkennung orientieren können. So kann es passieren, dass ein Kunde der den Empfänger richtig benennt, sich aber bei der Kontonummer irrt, laut den Richtlinien der deutschen Kreditinstitute weitgehend entrechtet wird. Das bedeutet, dass das überwiesene Geld für immer verloren werden kann, denn der Kunde muss das falsch überwiesene Geld auf privatem Wege einfordern. Die übliche Praxis war bislang, das Geld einfach zurückzubuchen.
Im Sinne der Vertragsklauseln sehen die Banken nur die Kontonummer und die Bankleitzahl als Kundenkennung. Nach Meinung Bitters ist das aber nicht genug, denn gerade wenn es um Zahlenreihen geht, vertippen sich die meisten. Es müsse noch eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme eingeführt werden, wie zum Beispiel eine Prüfziffer, die die Überweisung, im Falle dass sich der Kunde vertippt hat, bremst. Die jetzt geltenden Bestimmungen, die vertraglich festgehalten werden, benachteiligen die Verbraucher in einer unangemessenen Weise.
Aufgrund der Richtlinien von Brüssel hat der Bundestag eine Vorschrift ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt, nach der eine Zahlung die per Telefon, Telefax, E-mail oder direkt im Internet mit einer Kreditkarte getätigt wurde nicht mehr widerrufen werden kann. Dies ist ein direkter Verstoss gegen das, im BGB festgehaltene Auftragsrecht. Die fehlende Stornomöglichkeit ist schon deshalb falsch, weil sie nur im Falle von Kreditkarten gilt. Bezahlt man die Waren durch eine Lastschrift vom Girokonto, so kann der Kauf jeder Zeit, gemäss den Geschäftsbedingungen storniert werden. In diesem Fall bleibt den Verbrauchern nur die Lüge als Ausweg. Behauptet man also nicht selbst die Daten der Kreditkarte übermittelt zu haben, kann der Kauf noch gestoppt werden. Ehrliche Kunden müssen aber in jedem Fall bezahlen.
Einen Vorteil gibt es bei dieser fraglichen Reform doch noch. Eine Preiskontrolle durch Bankentgelten hat das europäische Recht durch die Gerichte eingeführt. So muss jetzt das Bundesgerichtshof eine verursachergerechte Bepreisung festlegen. Auf diesem Weg kann zum Beispiel verhindert werden, dass ein Kunde, der bei nicht vorhandener Kontodeckung eine Überweisung tätigt nicht selber für die verursachten Kosten aufkommen muss. |