Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen plant die Neuberechnung von Hartz IV mit einem neuen Blick auf das Existenzminimum. Die Reform der Grundsicherung soll für die Hartz-IV-Empfänger einige positive Veränderungen mitbringen. Die Regelsätze sollen künftig auch soche Kriterien beinhalten, die bislang als Luxus angesehen wurden, wie zum Beispiel ein Anschluss zum Internet. So sollen die monatlichen Beträge höher ausfallen. Ausserdem haben Kinder aus diesen Familien ab dem 1. Januar 2011 ein Anspruch auf bessere Bildungsleistungen.
Nach der alten Berechnung bekamen erwachsene Empfänger des Hilfspaketes 359 Euro im Monat, dazu kamen noch die Heizungs- und Unterkunftkosten. 480 Millionen Euro stehen nach der Reform zur Verfügung, wie diese dann aufgeteilt werden und im welchen Mass das Hilfspaket erhöht wird bleibt noch abzusehen. Es wurde aber schon angekündigt, dass der neue Regelsatz nicht höher als 400 Euro betragen wird. Die Reform ist als Ergebniss des Urteils entstanden, nach der die bisherige Berechnung der Regelsätze als unvollziehbar abgewiesen wurde.
Bei der Berechnung von Hartz IV orientierte man sich an der Rente, doch das soll sich demnächst ändern und sich zu 70 Prozent an der Preisentwicklung und zu 30 Prozent an den Löhnen orientieren. Dieser Standard soll noch drei bis vier Jahre lang gelten, danach kann man sich an Verbraucherstichproben des Staatlichen Bundesamtes orientieren. Die Daten die jetzt verwendet werden stammen noch aus dem Jahr 2008 und spiegeln den Jahresbedarf von 60.000 Haushalten wieder. Um die besten Ergebnisse zu bekommen wurden die unteren 20 Prozent in Betracht gezogen, wobei die Hilfsempfänger aussortiert wurden.
Die Neuberechnung ist viel komplexer als die alte, das zeigt auch das Thema Transport. Es wird angenommen, dass die Hilfsempfänger kein Auto besitzen, also auf Massentransportmittel zurückgreifen müssen. So werden nur die Familien in die Berechnung eingezogen, die auch kein Auto besitzen. Bei der Lebensgestalltung werden neue Ausgaben dazukommen wie beispielsweise Internetanschluss und Praxisgebühr.
Kindern von Hartz-IV-Empfängern soll der Zugang zu Bildung erleichtert werden. Dieser Punkt wurde vom Verfassungsgericht unter anderem auch bemängelt. Mit einem elektronischen Zahlungssystem soll das ganze abgewickelt werden, das voraussichtlich nicht vor 2011 funktionsfähig sein wird. Damit können dann Nachhilfestunden, Schulausflüge, Schulmaterial, Kindertagesstätte und Mittagessen bezahlt werden. Bis das Zahlungssystem implementiert werden kann müssen die Kinder auf Pauschalangebote und Gutscheine zurückgreifen. Die Reaktionsdauer bei Sanktionen wurde auch gekürzt. Das betrifft Langzeitarbeitslose die Jobangeboten abdanken. |