Nach Vorstellung der Bundesagrarministerin Aigner sollen in der Zukunft Länder über die Nutzung von Gentechnik in der Landwirtschaft entscheiden können. Aus einem Eckpunktepapier geht hervor, dass die Ministerin an einem Gesetzespaket arbeitet, welches die Vorgaben des Koalitionsvertrages und die Regeln der EU bezüglich Gentechnik umsetzt. Das bislang geltende Gentechnikrecht soll teilweise geändert werden, ausserdem sind neue Verwaltungsvorschriften geplant.
Vor einiger Zeit schlug die EU-Kommission vor, dass alle Mitgliedsstaaten selber darüber entscheiden sollten ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen oder nicht. Das Agrarministerium sieht das als eine zweischneidige Entscheidung. Zum einen begrüßt sie den Spielraum, den diese Entscheidung den einzelnen EU-Ländern gibt, aber es werden auch Fragen aufgeworfen. Es ist fraglich ob diese neu gewonnene Freiheit auch mit den Regeln des EU-Binnenmarktes und der Welthandelsorganisationen vereinbart werden kann. Die Bundeskanzlerin selber hat sich gegen die Pläne der EU gestellt. Daraufhin hat das Ministerium ein Plan zur Koexistenz der genetisch veränderten und den konventionellen Pflanzen ausgearbeitet, den es der EU-Kommission vorstellen möchte.
Dieser Plan würde auch beinhalten, dass die Bundesländer alleine die Entscheidungskraft tragen, ob sie die veränderten Pflanzen anbauen möchten. Deshalb muss auch das Gentechnikgesetz in solchem Masse geändert werden, dass es den Ländern erlaubt von den bundesweiten Normen abzuweichen. So könnten sie zum Beispiel selber den Abstand zwischen den normalen und den gentechnik Feldern bestimmen, diese müssten aber immer noch mit den EU Regelungen im Einklang sein. Die Kriterien die einzeln berücksichtigt werden könnten sind klimatische Bedingungen und geographische Gegebenheiten.
Weil die Länder über die Entfernung von einem Feld zum anderen selber entscheiden können, könnten sie den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ganz verhindern, die Entfernung müsste nur die Größe der Felder überschreiten. Zum Beispiel gilt für Genmais ein Abstand von 150 Metern und gegenüber Ökofeldern 300 Metern. Es gibt Pläne um auch bei der Amflora Kartoffeln einen Abstand von 10 Metern einzuhalten. Die Abstände sind wichtig, damit sich die natürlich gezüchteten Pflanzen mit den manipulierten nicht vermischen. Bei den Amflora Karoffeln müssen die Länder noch wegen dem Abstand abstimmen.
Zudem gibt es noch ein Vorschlag zur Vereinheitlichung von Messungen bei Lebensmittel, Saatgut und Futter. Dieses Verfahren soll die EU-Nulltoleranz-Regel etwas praktischer gestalten, denn manche Vereinigungen werden nur mit bestimmten Messverfahren entdeckt. Die Prozesskennzeichnung soll umfassender gestaltet werden, so soll auf allen Packungen erkennbar sein ob bei der Herstellung genetisch manipulierte Lebensmittel verwendet wurden. |