Arbeitsministerin von der Leyen hat am Donnerstag ein Vorschlag unterbreitet, wonach Kindern aus Hartz IV Familien der Zugang zu bestimmten Leistungen erleichtert werden soll. In der Vision der Arbeitsministerin sollen so Kinder aus ärmeren Familien mit einer elektronischen Guthabenkarte ausgestattet werden. Diese Karte soll ihnen leichteren Zugang zu Bildung schaffen, also zum Beispiel Musikschulen, Förderuntericht, Sportvereine und sogar das Schwimmbad.
Nach Meinung des Arbeitsministeriums würde eine solche Karte einen unbürokratischen und unauffälligen Weg bedeuten den Kindern diese Leistungen zu gewähren. Diese Methode hält man für vielversprechender als den Kidern mit langzeitarbeitslosen Eltern einfach nur Geld zu geben. Die CDU ist aber anderer Meinung, weil dieser Vorgang zur Diskriminierung der betroffenen Familien führen könnte.
Der Sprecher des Arbeitsministeriums betonte aber, dass andere Wege noch gesucht werden, dies sei nicht die einzige Möglichkeit die Stigmatisierung der Betroffenen zu vermeiden. Die angesprochene Karte würde vorerst, oder zumindest bis Jahresende nicht eingeführt werden, denn eine ganze Reihe von Fragen und Punkten müsse bis zur Einführung geklärt werden.
Die Inspiration für eine solche Karte stammt wahrscheinlich aus Stuttgart, wo seit 10 Jahren Kindern ein jährlicher Zuschuss von 60 Euro gewährt wird. Die Hälfte dieses Geldes wird aber für Zoo- und Schwimmbadbesuche ausgegeben. Nach den Plänen des Ministeriums würden auch Geringverdiener, also nicht nur Hartz IV Empfänger von diesem Angebot profitieren.
Meldungen wonach der Betrag auf der Karte 200 Euro betragen soll, lehnt Leyens Sprecher ab. Eine exakte Summe wurde nicht ermittelt, und ausserdem müsste man sich mit dieser Summe auf die Bedürfnisse einzelner Familien einstellen. Der Bund sei ohnehin nicht für die Geldsumme verantwortlich, das müssten Kommunen und Länder übernehmen. Eine Diskussion darüber wird es zwischen Kommunalverbänden und Familien-, Bildungs- und Sozialminister der Länder geben.
Wegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der besagt, dass die Regelsätze verfassungswidrig seien, muss bis zum Jahresende eine Neuordnung fertig sein. Deshalb hat auch Schäuble für 2011 480 Millionen Euro für die Ausbildung von Kindern aus Hartz IV Familien bereitgestellt. Das Kartenbonussystem würde zwar nicht nur Hartz IV Familien helfen, aber sie wird als eine gute Lösung angesehen um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Eine gezielte Regelung der Gelder für Bildung gab es ausser dem Schulstarter-Paket nicht. Stichproben, die das Verhältnis zwischen Einkommen und Ausgaben wiedergeben soll, werden gerade durchgeführt. Bis September erwartet das Ministerium konkrete Daten, damit eine Strukturierung der vorhandenen Gelder möglich wird. |