Einkommensnachweise dienen zur Festlegung der Kreditwürdigkeit und Berechnung der monatlichen Belastung. Hierzu gehören Einkommenssteuerbescheide, Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers, Bilanzen mit Verlust- und Gewinnberechnung sowie alle anderen Belege, die Einkommen nachweisen.
Ein Einkommensnachweis gibt also Auskunft über die tragbare finanzielle Belastung für eine Person. Einkommensnachweise sind sowohl für Banken und Kreditinstitute, im Rahmen der Bonitätsprüfung, als auch für Behörden, beispielsweise zur Klärung von Unterhaltsverpflichtungen, gegenüber naher Angehöriger, maßgeblich. Dies ist außerdem auch beim Abschluss eines Immobilienmietvertrags üblich.
Je nach Höhe der Kreditsumme, Länge der Kreditlaufzeit sowie Art des Kredits werden vom Antragssteller meist folgende Unterlagen benötigt:
- Bei unselbstständig Tätigen
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
- Arbeitsvertrag
- Bei selbstständig Tätigen
- Letzte zwei Jahresabschlüsse
- Aktuelle BWA
- Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei Jahre
Sollten Sie Einkünfte aus anderen Quellen erwirtschaften, so können folgende Unterlagen als Nachweis dieser Einkommensarten dienen:
- Mietverträge
- Wertpapierabrechnungen
- Rentenbescheide
Meist kann auch eine schriftliche Auskunft vom Steuerberater eine große Aussagekraft haben, weil er dafür haftet, dass sie der Wahrheit entspricht. Ausserdem kann auch eine Bürgschaft die Zahlungsfähigkeit des Kunden garantieren. |