Es handelt sich um einen Richtwert, der vom Finanzamt zur Bemessung verschiedener Steuern, besoders der Grundsteuer festgesetzt wird.
Als Einheitswert wird der Wert bezeichnet, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungs-Grundlage dient. Einheitswerte werden zurzeit für inländischen Grundbesitz, und zwar für Grundstücke und landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen, festgestellt. Zur Zeit hat der Einheitswert für folgende Steuerarten eine Bedeutung:
- Grundsteuer
- Gewerbeertragsteuer
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