Als Eigenleistung wird die Mithilfe am Neubau bzw. auch Selbsthilfe (Baueigenleistung) bezeichnet. Hierunter fallen der Einsatz der eigenen Arbeitskraft sowie die Hilfe von Bekannten und kostenlos beigesteuertes Baumaterial. Sie, als Bauherr, können durch die sogenannten Eigenleistungen in erheblichem Ausmaß Kosten sparen. Durch Eigenleistungen wird der Wert des Objekts deutlich erhöht. Steuerlich können Sie aber den Wert Ihrer Eigenleistungen nicht geltend machen.
Im Bereich der Unternehmen wird als Eigenleistung die von einem Unternehmen erbrachte Leistung bezeichnet, die nicht an Dritte verwertet wird, sondern im eigenen Unternehmen genutzt wird. Ein gutes Beispiel ist hierbei ein Bauunternehmer, der sein Bürokomplex erweitern möchte. Dabei wird der Unternehmer sein Personal, seine Baustoffe sowie seine Maschinen verwenden. Nach der Fertigstellung muss dies in der Bilanz gemäß Bilanzrichtlinien-Gesetz aktiviert werden. |