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Verlust Kreditkarte: Was ist zu tun?
Wer seine Kreditkarte im Urlaub verliert, der sollte das Plastikgeld möglichst schnell sperren lassen. Der Grund: Für Schäden, die nach der Sperrung entstehen, kommt das Kreditinstitut auf. Kann die Bank dem Kunden allerdings einen grob fahrlässigen Umgang nachweisen, muss er den Schaden allein tragen. Wer eine Kreditkarte besitzt, sollte deshalb genau wissen, wie er sich bei einem Verlust verhalten muss.

Reisende sollten vor Urlaubsantritt die Nummer des Sperrdienstes und der Bank notieren, als auch ihre Kontonummer mit Bankleitzahl. Ob Mastercard, Visacard oder American Express, bei allen Kreditkarten sind für eine Sperrung folgende Daten erforderlich: die Kartennummer, der Gültigkeitstermin und der Kartenherausgeber.
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Visacard-Kunden können einen weltweiten Sperrdienst nutzen, der allerdings elektronisch verläuft, und zwar unter der Nummer: +1-41 05 81 99 94. Außerdem gibt es weitere Sperrdienstnummern in der jeweiligen Landessprache des Reiselandes und auf Englisch. Hat der Kunde innerhalb Deutschlands die Kreditkarte verloren, gilt eine andere separate Nummer: 0 800/8 11 84 40. Karteninhaber können jedoch bei Verlust auch direkt bei der Stelle anrufen, die ihre Karte abrechnet – die Nummer ist stets auf der Kartenabrechnung aufgeführt. Alternativ können Kunden jedoch vor Reiseantritt bei ihrer Bank direkt nachfragen, ob sie eine Notrufnummer bietet.

Für die Mastercard gilt in Deutschland die Nummer: 0 800/8 19 1040, im Ausland: +1-63 67 22 71 11. American Express Kunden können hierzulande ihre Karte unter: 0 69/ 97 97 10 00 und im Ausland unter: +49-69/97 97 10 00 sperren. Für Diners Club gilt im Ausland die Nummer: +1-30 37 99 15 04 und im Inland: 0 180 5/33 66 95.

Weil Kreditkarten nicht sicherer gegen Missbrauch sind, sollten Inhaber die Sperrdienste möglichst unter Zeugen anrufen. Ebenso ist empfehlenswert, den Zeitpunkt und den Namen vom Gesprächspartner zu notieren. Zusätzlich absichern können sich Kartenbesitzer, in dem sie eine schriftliche Bestätigung der Verlustmeldung anfordern. Doch, mit einem Anruf beim Sperrdienst ist es noch nicht getan. Reisende sollten den Verlust auch bei der örtlichen Polizei anzeigen und ihn protokollieren lassen.

Wer seine Kreditkarte verliert, haftet generell nur begrenzt. Nur wer grob fahrlässig gehandelt hat, muss für den entstandenen Schaden aufkommen, zum Beispiel wenn er Kreditkarte in einem Café auf dem Tisch liegenlässt. Reisende sollten deshalb darauf achten, dass sie niemals ec-Karte und Schecks zusammen in einer Tasche aufbewahren.

Außerdem sollten Kreditkartenbesitzer regelmäßig ihre Kreditkartenabrechnung kontrollieren. Falls Buchungen in der Rechnung auftauchen, die ihm unbekannt sind und die er nicht veranlasst hat, sollte er sich sofort an das Kreditinstitut wenden. In diesem Falle storniert der Anbieter die Buchung umgehend. Kartenbesitzer müssen nur für die finanziellen Schäden aufkommen, die sie selbst verursachen, indem sie fahrlässig mit den Kartendaten umgehen.

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