Vor jeder Vertragsunterzeichnung wird die Legitimation und Zeichnungsberechtigung des Kunden sowie seine Vertretungsbefugnis geprüft. Die Prüfung wird anhand von Personalausweis, Reisepass, Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorgenommen.
Die Legitimations-Prüfung ist der juristische Fach-Ausdruck für die Überprüfung der Identität eines Kunden einer Bank oder eines Kreditinstituts. Dazu ist die Vorlage amtlicher Legitimationspapiere erfordelich. Sie muss nach § 154 der Abgaben-Ordnung von jedermann durchgeführt werden, der für andere:
- Konten führt,
- Wertpapier-Depots führt,
- Schließfächer vermietet
- oder Werte verwaltet.
Die Identitäts-Prüfung schliesst Konto-Inhaber und Bevollmächtigte ein. Die Regelung wurde eingeführt, damit Vermögen nicht unter falschem Namen verschwinden können, und deshalb bei einer Steuerprüfung nicht auffallen. Jede kontoführende Stelle hat sich demnach von der Identität der Konto-Inhaber und der Bevollmächtigten zu überzeugen und dies festzuhalten.
Bei Privatpersonen wird meistens der Personalausweis oder der Reisepass mit Melde-Bestätigung als Legitimations-Papier anerkannt.
Bei juristischen Personen wird die Existenz anhand eines aktuellen Auszugs aus dem Handels-Register, Vereins-Register, Genossenschafts-Register, Partnerschafts-Register beim jeweiligen Amts-Gericht oder dem Stiftungs-Register beim Land oder dem Regierungs-Bezirk bewiesen.
Im Fall von ausländischen juristischen Personen kann der aktuelle Auszug aus dem lokalen Register hinzugezogen werden. |