Bei Leasingverträgen kommt der Anzahl der gefahrenen Kilometer am Ende der Laufzeit eine wichtige Bedeutung zu, da anhand der Laufleistung der Restwert des Fahrzeugs bestimmt wird.
Als Laufleistung wird ausserdem auch die Betriebsdauer technischer Geräte bezeichnet. Je nach Bau-Art und Verwendungs-Dauer wird die Laufleistung entweder nach der Betriebs-Dauer oder bei Fahrzeugen nach dem Kilometerstand ermittelt. Mit Erhöhung der Lauf-Leistung nimmt der Verschleiss zu und die verbleibende „Lebens-Erwartung“ ab.
Die Laufleistung wird im PKW durch den nach StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Kilometer-Zähler ermittelt. Außerdem ist seit langem ein Tageskilometerzähler üblich. |