Kreditlexikon
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Leasingnehmer
[definition]
Der Leasingnehmer ist derjenige, der ein Leasingobjekt benutzt. Er kann auch als Mieter bezeichnet werden. Der Leasing-Nehmer, als Vertrags-Partner des Leasinggebers, least ein leasingfähiges Wirtschafts-Gut über eine bestimmte Grund-Leasingzeit.


Er nutzt das Leasingobjekt auf der Grundlage des Leasingvertrags, welches in der Regel im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht. Das Leasingobjekt ist beim Leasingnehmer bilanzneutral und somit der Gewerbe-Steuer nicht unterworfen. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers sind die Leasingraten in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar.


Ist der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer nach Abgabenordnung (AO) § 39 sowie Leasingerlass 19.04.1971, so hat er das Wirtschafts-Gut zu aktivieren. Der Leasingnehmer kann dann lediglich den Zinsanteil und Kosten-Anteil als Betriebs-Ausgabe geltend machen.


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