Es handelt sich um die Absicherung der Darlehen durch Bausparkassen, Banken sowie Versicherungen. Beim Amtsgericht werden Grundpfandrechte und damit die Ansprüche des Instituts in das Grundbuch eingetragen. Der Darlehensnehmer kann hierbei zwischen folgenden Varianten wählen:
- einer teuren Briefschuld:
Die Briefschuld kann im Fall einer Umschuldung ohne teure Grundbuchänderungen vorgenommen werden.
- oder eine Buchschuld:
Buchschuld heisst die direkte Eintragung in das Grundbuch
Nach deutschem Sachenrecht ist die Grundschlud das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstückgleichen Recht die Zahlung einer bestimmten Geldsumme zu fordern. |