Disagio ist der Unterschied zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und seinem Ausgabekurs. Das Gegenteil von Disagio wird Agio bzw. Aufgeld genannt.
Wenn Sie, bei einem Darlehen einen Disagio vereinbaren, dann kann der nominalzins für die ganze Darlehenslaufzeit reduziert werden. In der Regel gilt, dass je 5 % Disagio eine Reduzierung des Darlehenszinses um einen Prozentpunkt nach sich zieht. Einen Disagio in Anspruch zu nehmen lohnt sich schon wegen der steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit, da es zu den Geldbeschaffungskosten zahlt.
Die Vereinbarung eines Disagios bewirkt, das über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Nominal-Zinssatz gezahlt werden kann. Das Disagio ist steuerlich absetzbar, es sollte dennoch überprüft werden, ob wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht.
Der Nominal-Zinssatz eines Darlehens wird bei Vereinbarung eines Disagios niedriger ausfallen und der effektive Jahreszinssatz kann oftmals höher liegen, als bei einem herkömlichen Darlehen ohne Disagio. Es kann im Regelfall ein Disagio von bis zu 10 Prozent der Darlehens-Summe vereinbart werden. |