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Realkredit mit Grundschuld und Hypothek
Unter Realkredit versteht man einen langfristigen Kredit, der durch Grundpfandrechte abgesichert ist. Grundpfandrecht kann in diesem Fall eine Grundschuld oder auch eine Hypothek sein.

Grundschuld und Hypothek sind meistens Kreditsmittel für Baudarlehen. Diese spezielle Sicherstellung hat den Vorteil, dass im Fall von Baudarlehen der Zins günstiger ist als bei anderen Kreditarten. Eine Grundschuld wird im Gegensatz zur Hypothek ins Grundbuch eingetragen.
   

Nach Rückzahlung des Baudarlehens erlischt die Grundschuld nicht automatisch, man kann sie auf Wunsch zur Sicherstellung eines neuen Kredites wieder verwenden. Bei der Hypothek ist dies anders. Die Hypothek und der Kredit sind rechtlich aneinander gekoppelt. Wenn der Kredit vollständig getilgt ist, wird die Hypothek zur Eigentümergrundschuld. Um damit einen neuen Kredit abzusichern, muss eine Eintragung im Grundbuch stattfinden.

Ob Sie einen Festzinssatz oder einen variablen Zinssatz wählen, hängt von der Markteinschätzung über die Zinsentwicklung ab. Festzinsvereinbarungen sind für maximal 10 Jahre möglich. Wenn Sie einen Festzinssatz wählen, dann haben Sie eine gewisse Sicherheit, was die Ratenhöhe angeht, da Sie vor Zinserhöhungen geschützt sind.
  • Wenn Sie einen variablen Zinssatz wählen, verlieren Sie die Kalkulationsbasis. In diesem Falle können Ihre monatlichen Belastungen durch Zinssenkungen gesenkt werden. Jedoch gibt es sowohl ein Risiko der Zinserhöhung, mit dem Sie eventuell einer höheren monatlichen Belastung entgegenstehen.
Für die Rückzahlung des Darlehens haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten. Im Falle eines Annuitätendarlehen vereinbaren Sie einen festen Betrag pro Jahr.

Dieser Betrag beinhaltet Zins und Tilgungsleistungen.
  • Im Falle von Tilgungsdarlehen zahlen Sie mit einem bestimmten Prozentsatz zurück. Dieser muss mindestens 1 % zuzüglich Zinsen betragen.
    Im Falle von Festdarlehen zahlen Sie in einer Summe zurück. Den Zeitpunkt vereinbaren Sie beim Abschluss des Vertrages.
Zins- und Tilgungsraten werden meist monatlich oder vierteljährlich bezahlt.

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