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| 1. |
Was ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch? Als ich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens stellen wollte, sagte man mir, dass ich erst Voriges durchführen muss. |
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Der außergerichtliche Einigungsversuch ist die erste Stufe eines Insolvenz-Verfahrens. Diese Stufe ist im Rahmen des Verbraucher-Insolvenzverfahrens zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen des Einigungsversuches wird mit Hilfe eines Anwaltes bzw. Schuldnerberatungsstelle versucht, sich mit allen Gläubigern zu einigen.
An die Gläubiger wird ein Zahlungs-Plan gesendet. Falls einer der Gläubiger den vorgeschlagenen Zahlungs-Plan ablehnt und die Möglichkeit einer Nachverhandlung nicht besteht, ist der Einigungsversuch gescheitert.
Das Scheitern des Einigungsversuches wird Ihnen durch die Beratungsstelle bzw. den Anwalt bescheinigt. Einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens können Sie erst mit dieser Bescheinigung bei Gericht stellen. |
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| 2. |
Wo kann ich ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen und was muss ich einreichen? |
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Alle Antragsformulare, die Sie zur Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens benötigen, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Sie sollten da den Antrag mit allen Anlagen in entsprechender Kopienzahl für die Gläubiger abgeben.
Dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens wird ein Schuldenbereinigungs-Plan beigefügt. Dieser Schuldenbereinigungs-Plan beinhaltet die Höhe und Verteilung der Monatsraten je nach Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Schuldners und Interessen der Gläubiger.
Dabei sollten Sie nicht vergessen, die Restschuld-Befreiung bzw. eine Stundung der Verfahrens-Kosten zu beantragen. |
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| 3. |
Nachdem ich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegeben hatte, informierte mich das Gericht, dass ein Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt wird. Was ist und wie funktioniert das? |
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Nicht in jedem Fall wird ein Schuldenbereinigungs-Plan durchgeführt, sondern nur wenn der Richter der Meinung ist, dass der vorgeschlagene Zahlungsplan von den Gläubigern überwiegend angenommen werden wird. Wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zustimmen und somit die Forderungssummen-Mehrheit haben, kann der Richter die Zustimmung der ablehnenden Gläubiger zu diesem Schuldenbereinigungs-Plan unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen.
Somit wird der Schuldenbereinigungs-Plan durch richterlichen Beschluss festgestellt. Wenn bisher alles klar läuft, kann der Schuldner mit der Erfüllung der Schuldenbereinigungs-Planes beginnen. Wenn aber mindestens 50 Prozent der Gläubiger ablehnen, gilt der Schuldenbereinigungs-Plan als gescheitert. Anschließend kann das Insolvenz-Verfahren eröffnet werden. |
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| 4. |
Mein Insolvenz-Verfahren ist eröffnet worden. Was bedeutet das? |
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Gleichzeitig mit der Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens wird durch dem Richter ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen des Schuldners verwertet. Außerdem muss das pfändbare Einkommen des Schuldners für 6 Jahre an den Treuhänder abgeführt werden. (Eine Abkürzung der Laufzeit mit einem Jahr gilt für Schuldner, die bereits vor dem 1.1.1997 zahlungsunfähig waren.) Der abzuführende Anteil vom Einkommen richtet sich nach der Pfändungs-Tabelle. |
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| 5. |
Wann bekomme ich keine Restschuldbefreiung? |
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Die Gläubiger können beantragen, dass Sie nicht von den Schulden befreit werden, wenn Sie wegen einer Insolvenz-Straftat bereits in den letzten drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden sind, vor Antragsstellung falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden, um einen Kredit oder Leistungen aus öffentlichen Kassen zu erhalten oder Zahlungen an diese zu vermeiden, im Jahr vor der Antragstellung Vermögen verschwendet wurde oder so unangemessene Schulden gemacht wurden, dass Zahlungen an die Gläubiger dadurch unmöglich wurden, während des Insolvenzverfahrens falsche Angaben in den Vermögens-, Einkommens-, Gläubiger- oder Forderungsverzeichnissen gemacht wurden, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt wurden.
Prüfen Sie vor Einleitung des Insolvenzverfahrens, ob solche Ausschlussgründe bei Ihnen vorliegen. |
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| 6. |
Was bedeutet die Wohlverhalts-Periode? |
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Die Wohlverhalts-Periode beginnt nach dem Abschluss der Insolvenzverfahrens. In diesem Zeitraum müssen folgende Pflichten von dem Schuldner erfüllt werden:
- Alle Einkünfte müssen offen gelegt werden
- Der pfändbare Teil des Einkommens muss an den Treuhänder abgeführt werden
- Zahlungen müssen ausschließlich an den Treuhänder geleistet werden, ohne einen Gläubiger zu bevorzugen
- Jeder Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel muss dem Treuhänder und dem Gericht mitgeteilt werden
- Im Fall von Arbeitslosigkeit muss der Schuldner jede zumutbare Arbeit annehmen
- Ererbtes Vermögen muss zu 50 Prozent an den Treuhänder abgeführt werden
Wird einer der vorgenannten Pflichten von dem Schuldner verletzt, kann auf Antrag eines Gläubigers, die Restschuld-Befreiung verweigert werden. Die Restschuld-Befreiung kann weiterhin verweigert werden, wenn in diesem Zeitraum eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Insolvenz-Straftat erfolgt. |
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