Vor Einleitung eines Regel-Insolvenzverfahrens muss kein Einigungsversuch oder Schuldenbereinigungsplan-Verfahren durchgeführt werden, wie es beim Verbraucherinsolvenzverfahren üblich ist. Einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens können Sie demnach unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einreichen.
Nach Antragstellung wird eventuell ein vorläufiger Insolvenz-Verwalter Ihre Zahlungsunfähigkeit bestätigen oder das Verfahren wird sofort eröffnet. Mit Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens wird gleichzeitig ein Insolvenz-Verwalter eingesetzt, der die Verfügungsgewalt über Ihr Einkommen und Vermögen hat.
Alles andere läuft genau wie bei einem Verbraucher-Insolvenzverfahren. Im Sonderfall kann ein so genannter Insolvenzplan zum Erhalt des Unternehmens vorgeschlagen werden. |