Wenn die Geldmittel und Einkünfte des Antragsstellers nicht ausreichen, die Ausgaben durch das Verfahren zu decken, so ist es möglich einen Kostenaufschub zu erbitten.
Falls während des Verfahrens pfändbare Mittel erzielt werden, dienen diese der Kostenerstattung des Verfahrens. Wenn am Ende der Prozeduren nicht alle Kosten gedeckt, besteht eine vier jährige Zurückforderungsfrist. Für gültig nimmt man hierbei sowohl die Einkommensbeschränkungen als auch die geldlichen Hilfen als Beistand zu den Prozesskosten. |