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  Insolvenz-Verfahren  



Wir haben für Sie alle relevanten Informationen zum Thema Insolvenz zusammengefasst:

1. Was ist eigentlich ein Insolvenz -Verfahren?
2. Welche Arten des Insolvenz-Verfahrens bieten sich bzw. welches trifft auf mich zu?
3. Von welchen Schulden kann ich nicht befreit werden?
4. Wie hoch sind die Kosten für ein Insolvenz-Verfahren?
5. Meine Frau und ich haben gemeinsame Schulden, können wir zusammen ein Insolvenz-Verfahren beantragen?
6. Wie lange dauert eigentlich ein Insolvenz-Verfahren?
 
 
   
 
1. Was ist eigentlich ein Insolvenz-Verfahren?
Das Wort "Insolvent" steht in diesem Fall für Zahlungsunfähig. Überschuldete Menschen können sich mit Hilfe eines Insolvenz-Verfahrens von ihren Schulden befreien. Jeder, der zahlungsunfähig zu werden droht bzw. schon zahlungsunfähig ist, kann einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-Verfahrens stellen.
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2. Welche Arten des Insolvenz-Verfahrens bieten sich bzw. welches trifft auf mich zu?
Man unterscheidet zwischen Verbraucher- und Regel-Insolvenzverfahren.

Falls Sie mal selbständig waren oder sogar selbständig sind und mindestens zwanzig Gläubiger haben, so müssen Sie ein Regel-Insolvenzverfahren beantragen. In ein Regel-Insolvenzverfahren gehören ehemals Selbständige, gegen die Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Ein Verbraucher-Insolvenzverfahren müssen Sie nur beantragen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen für Ihre Situation nicht zutreffen.
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3. Von welchen Schulden kann ich nicht befreit werden?
Schulden aus Bußgeldern, Geldstrafen sowie Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung bleiben auch nach einem Insolvenz-Verfahren bestehen.
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4. Wie hoch sind die Kosten für ein Insolvenz-Verfahren?
Wenn das Vermögen und Einkommen des Antragsstellers nicht ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken, so ist es möglich eine Stundung der Kosten zu beantragen.

Falls während des Insolvenz-Verfahrens pfändbare Einkommen erzielt werden, so werden davon die Kosten des Verfahrens bezahlt. Sind nach dem Insolvenz-Verfahren noch Kosten übrig, können diese 4 Jahre lang zurückgefordert werden. Dabei gelten die Einkommens-Grenzen der Prozess-Kostenhilfe.
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5. Meine Frau und ich haben gemeinsame Schulden, können wir zusammen ein Insolvenzverfahren beantragen?
Nein.

Das Insolvenz-Verfahren muss von jedem Schuldner einzeln beantragt werden. Sie müssen jeweils einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens beim Amtsgericht stellen.
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6. Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Ein Insolvenz-Verfahren mit anschließender Restschuld-Befreiung dauert 6 Jahre. Waren Sie schon vor dem 01.01.1997 zahlungsunfähig, so verkürzt sich die Laufzeit mit einem Jahr.

Dabei ist zu beachten, dass dem Verbraucher-Insolvenzverfahren noch 2 Verfahrens-Stufen vorgeschaltet sind. Das ist der außergerichtliche Einigungsversuch und manchmal das Schuldenbereinigungs-Planverfahren. Die vorgenannten 2 Verfahrensstufen können auch über ein Jahr dauern.
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