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„Schaffe schaffe Häusle baue“- sichern Sie sich mit der Riester-Wohnrente Zuschüsse für Ihren Hausbau. |
Laut dem Eigenheimrentengesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, können Bausparverträge oder Riester-Guthaben jetzt mit staatlichen Zulagen aus Rentenpolicen, Fonds- oder Banksparplänen für den Bau oder den Kauf einer Immobile genutzt werden. Gefördert werden kann nur selbst genutztes Wohneigentum, das sich in Deutschland befindet und den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bildet.
Aus bestehenden Riester-Verträgen können bis zu 75 Prozent oder 100 Prozent des geförderten Kapitals entnommen werden. Um die Zulagen erhalten zu können, müssen Bausparverträge und Darlehen, ebenso wie alle andern Riester-Produkte, durch die Finanzaufsicht Bafin zertifiziert sein.
Die Zuschüsse der Wohnrente entsprechen denen der Geldrente. Alleinstehende erhalten eine Geldzulage von 154 Euro jährlich und Verheiratete das Doppelte. Pro Kind erhalten die Zulagenberechtigten 185 Euro und für nach 2007 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro jährlich. Die Förderung wird maximal ausgeschöpft, wenn die Zulagen und der Eigenbeitrag des Sparers zusammen mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens ausmachen. Pro Jahr können maximal 2100 Euro gefördert werden. Wohn- Riestern können Arbeitnehmer, Beamte und Arbeitssuchende. Auch für Besserverdiener ist die Wohnrente attraktiv, da keine Einkommensgrenzen bestehen.
Mit Zulagen, Steuervorteilen und einem bis zur Auszahlung steuerfreien Zinseszins-Effekt kann mit wenig Eigenkapital eine ordentliche Rendite erzielt werden. Erst bei Rentenbeginn muss das geförderte Kapital versteuert werden, es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Der Rentenempfänger kann die Steuerschuld mit Rentenbeginn gegen einen Nachlass von 30 Prozent sofort tilgen oder über Ratenzahlungen bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres abzahlen, dann allerdings muss er die volle Steuersumme begleichen.
Bei der Wohnrente gibt es zahlreiche individuelle Varianten und Sonderregelungen. Lassen Sie sich daher ausführlich beraten. |