Gewinne müssen in einem bestimmten Zeitraum mit der Spekulationssteuer
versteuert werden. Für Immobilien die Sie selbst nutzen, wurde diese Frist
abgeschafft und wird somit im Fall des Verkaufes spekulationssteuerfrei. Für Kapitalanleger
wurde diese Frist von 2 auf 10 Jahre verlängert. Wenn die Immobilie innerhalb
von 10 Jahren zum verkauf kommt, wird der Wertzuwachs versteuert. Der Wertzuwachs
errechnet sich aus Verkaufspreis minus Kaufpreis. Im Fall der nach 1995
erworbenen Objekte werden Abschreibungen dem Verkaufsgewinn angerechnet. |