Falls das Kreditinstitut feststellt, dass der Antragssteller die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllen kann, darf es von der Auszahlung des Kredits einseitig zurücktreten. Das Kreditinstitut kann nachher auch einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Nichtabnahmeentschädigung) von dem Antragssteller verlangen. |