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Es handelt sich um eine laufende oder einmalige Gebühr, die Verwaltungs- und Prüfungsaufwand sowie Übernahme des Risikos abdecken soll. Diese Gebühr wird vom Darlehensnehmer bezahlt.
In den meisten Fällen wird diese Gebühr nur einmalig vom Bürgen erhoben, um wie bereits erwähnt, die entstandenen Kosten decken zu können. Die Bürgschaftsgebühr wird oftmals auch als Avalgebühr bezeichnet.
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