Kreditlexikon
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Briefgrundschuld
[definition]
Wenn der Kreditnehmer Zahlungsunfähig ist, kann der Kreditgeber durch die Eintragung im Grundbuch eine Zwangsvollstreckung anstrengen und sein Geld auf dieser Weise zurückbekommen. Diese Option hat in letzter Zeit viel an Bedeutung zugenommen.


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