Kreditlexikon
A B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
Brandversicherung
[definition]
Eine Brandversicherung muss bei einer Baufinanzierung nachgewiesen werden, um im Fall eines Brandes dadurch die Kosten zur Wiederherstellung der Immobilie zu decken.


Die Brandversicherung, auch als Feuerversicherung bezeichnet, ersetzt die durch einen Brand bzw. Feuer entstandenen Schäden, wie dies in den Versicherungsbedingungen festgelegt wurde. Grundsätzlich werden unter anderem folgende Ereignisse abgedeckt:

  • Betriebsunterbrechungen,


  • Immobilien und Mobilien gegen Elementar-Ereignisse (zum Beispiel Blitzschlag),


  • Schäden durch Brandstiftung, (sollte der Brandstifter überführt werden, so ist die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei)




Ohne eine Brandversicherung kann im Ernstfall Ihre gesamte Finanzierung gefährdet werden. Daher ist der Abschluss einer solchen Versicherung bei den meisten Kreditinstituten ein Muss, wenn es um eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung geht.


Nächste Wort: Briefgrundschuld
Vorherige Wort: Bonitätsunterlagen
Zur Übersichtsseite: B
Dieses Internetportal enthält verschiedene Informationen im Bereich Kredit und zuätzlich auch Angaben zu damit verwandten Begriffen. Sollte die Erklärung zu "Brandversicherung" Ihnen weitergeholfen haben, erfreut uns das, jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für die Vollständigketi und Richtigkeit der Informationen tragen können.
 
Kredit FAQ
Kredit ohne Schufa
Baufinanzierung
Kreditkarten
Kreditrechner
Girokonto
Banken Zinsen
Autokredit
Kreditlexikon
Aktuelle Nachrichten
B.a.w.- Konditionen
Bagatellkredit
Barkredit
Basisfinanzierung
Basisleasing
Baubeschreibung
Baudarlehen
Baufortschritt
Baugeld
Baugenehmigung
Baukosten
Baunebenkosten
Bauträger
Beamtendarlehen
Bearbeitungsgebühr
Bedingungen
Bedingungsanpassung
Belastung
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsunterlagen
Bereitstellungszinsen
Besicherung
Besitz
Beurkundung
Bewirtschaftungskosten
Bodenwert
Bonität
Bonitätsprüfung
Bonitätsunterlagen
Briefgrundschuld
Buchgrundschuld
Brutto
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr