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Es handelt sich um Objekte, die als dingliche Sicherheit für eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung dienen können, wie z.B. Häuser, Grundstücke oder Eigentumswohnungen. Dabei muss das Beleihungs-Objekt mit dem Investitions-Objekt nicht zwangsläufig übereinstimmen.
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