Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke für Interessenten erwerben, schlüsselfertig mit Eigentumswohnungen oder Häusern bebauen, um sie danach zum Kauf anzubieten. Die Tätigkeit des Bauträgers unterliegt den Beschränkungen der § 34 c Gewerbeordnung. Durch die Erstellung eines jährlichen MaBV-Berichts wird die Einhaltung der Regelungen aus der Makler- sowie Bauträger-Verordnung genau überwacht. Dabei wird besonders auf die zweckgebundene Verwendung des zur Verfügung gestellten Kapitals einzelner Käufer dargelegt.
Die Geldmittel der Käufer werden im Regelfall durch eine Freistellungs-Erklärung einer Bank bzw. eines Kreditinstitutes abgesichert. |