Kreditlexikon
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Bauträger
[definition]
Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke für Interessenten erwerben, schlüsselfertig mit Eigentumswohnungen oder Häusern bebauen, um sie danach zum Kauf anzubieten. Die Tätigkeit des Bauträgers unterliegt den Beschränkungen der § 34 c Gewerbeordnung. Durch die Erstellung eines jährlichen MaBV-Berichts wird die Einhaltung der Regelungen aus der Makler- sowie Bauträger-Verordnung genau überwacht. Dabei wird besonders auf die zweckgebundene Verwendung des zur Verfügung gestellten Kapitals einzelner Käufer dargelegt.


Die Geldmittel der Käufer werden im Regelfall durch eine Freistellungs-Erklärung einer Bank bzw. eines Kreditinstitutes abgesichert.


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