Kreditlexikon
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Baunebenkosten
[definition]
Die Bausumme besteht zu ca. 14-20 % aus Nebenkosten. Zu den Baunebenkosten gehören laut § 22 Abs. 2 WertV unter anderen folgende:

  • Planungskosten für Architekt, Statiker, Ingenieure und Sachverständige,


  • Gebühren für Baugenehmigungen,


  • Anfallende Nebenkosten (Telefongebühren, Kopiergebühren etc.)


  • Versicherungsgebühren,


  • sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.




Zu den Baunebenkosten gehören somit alle Kosten, die außer den eigentlichen Baukosten und Kosten für die Anschaffung des Grundstücks, für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens anfallen.


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