Man unterscheidet bei diesen Gesamtkosten zwischen Anschaffungs- oder Erwerbskosten der bereits fertiggestellten Gebäude und den Herstellungskosten eines Neubaus. Diese Kosten müssen durch Fremd- oder Eigenkapital gedeckt werden. Zu Anschaffungs- und Erwerbskosten gehören: Kaufpreis, Renovierungs- und Modernisierungskosten sowie sonstige Nebenkosten wie z.B. Gerichtskosten, Notarkosten und Maklerkosten.
Bei Neubauten kommen noch dazu Grundstückskosten, die Kosten für den kompletten Bau sowie Baunebenkosten. (Ingineur- und Architektenkosten usw.)
Im Steuerrecht werden nur die Kosten als Herstellungskosten bezeichnet, die abschreibungsfähig sind. Zu den Baukosten gehören also alle Aufwendungen, die für die Planung und die Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. |