Vor Baubeginn wird, je nach Bundesland, entweder eine Bauanzeige oder ein Bauschein benötigt. Für den Bau einer Wohnung reicht die Bauanzeige aus, für die Genehmigung einer Baumassnahme ist ein Bauschein benötigt.
Eine Baugenehmigung, auch als Baubewilligung bezeichnet, ist ein zentrales Element des Baurechts. Der Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen ist in vielen Landesbau-Ordnungen nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig (vgl. etwa Art. 65 BayBO).
Die Baugenehmigung ist ein begünstigender Verwaltungs-Akt mit drittbelastender Wirkung: sie begünstigt den beschiedenen Bauherren, belastet aber dessen Nachbaren. |